"Am 14. März 2025 notifizierte die Republik Korea der Welthandelsorganisation (WTO) unter dem Dokument G/TBT/N/KOR/1266 die vorgeschlagenen Änderungen ihres Gesetzes über Lebensmittelhygiene. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln: Die GVO-Kennzeichnung wird verpflichtend, unabhängig davon, ob gentechnisch veränderte DNA oder Proteine im Endprodukt vorhanden sind. Der Schwellenwert für das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO wird von 3 % auf 0,9 % gesenkt. Lebensmittel, die keine gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen, tierischen oder Fischereierzeugnisse enthalten, können als gentechnikfrei gekennzeichnet werden. Wenn jedoch unbeabsichtigt GVO vorhanden sind, muss der Anteil angegeben werden, und es sind entsprechende Belege erforderlich. Es werden Vorschriften für die Beseitigung von Produkten, die gegen die Kennzeichnungsnormen für GVO oder Nicht-GVO verstoßen, sowie für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit GVO erlassen. Diese Änderungen sollen die Verbraucherinformation verbessern und die öffentliche Gesundheit schützen. Die interessierten Kreise sind aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen nach dem Anmeldedatum ihre Kommentare abzugeben.

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Öffentliche Gesundheit
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Lebensmittelsicherheit