Die Saudi Food and Drug Authority SFDA) hat drei neue Vorschriften eingeführt, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten und darauf abzielen, gesündere Ernährungsgewohnheiten bei den Verbrauchern zu fördern:

Offenlegung des Koffeingehalts: Restaurants und Cafés müssen den Koffeingehalt von Getränken sowohl auf der Papier- als auch auf der elektronischen Speisekarte deutlich angeben, wobei die Menge in Milligramm pro 100 ml oder pro Portion angegeben werden muss. Außerdem müssen die Verbraucher darüber informiert werden, dass die empfohlene Tagesmenge an Koffein für Erwachsene bei 400 mg liegt.

Kennzeichnung von hohem Salzgehalt: Menüpunkte, die mehr als 5 Gramm Salz (2.000 mg Natrium) enthalten, müssen auf allen Speisekarten, auch auf elektronischen Versionen und Online-Bestellplattformen für Lebensmittel, mit einem "Salz"-Symbol gekennzeichnet werden. Diese Initiative zielt darauf ab, das Bewusstsein für Lebensmittel mit hohem Salzgehalt zu schärfen und zu einem geringeren Salzkonsum anzuregen, um damit verbundene Gesundheitsprobleme zu vermeiden.

Kennzeichnung des Kalorienverbrauchs durch körperliche Aktivität: Restaurants und Cafés sind verpflichtet, den Umfang der körperlichen Betätigung anzugeben, die erforderlich ist, um die Kalorien aus den Menüpunkten zu verbrennen. Dies wird durch Symbole veranschaulicht, die die Art der Aktivität und die Dauer (in Minuten oder Stunden) angeben, die erforderlich ist, um die Kalorienaufnahme auszugleichen.

Nachrichten Region:
Naher Osten
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Saudi-Arabien
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Kennzeichnung mit hohem Salzgehalt
Informationen zum Kalorienverbrauch
Standards für die Kennzeichnung von Speisekarten