Der Antrag betrifft die Verwendung von Sauerkirschkernen (Prunus cerasus L.) in Milchersatzprodukten und Süßwaren nach entsprechender Verarbeitung. Es handelt sich um die Kerne, nicht um das Öl, und das Produkt wird nicht als neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln eingestuft. Sauerkirschkerne wurden zwar in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet, es gibt jedoch keine Hinweise auf einen nennenswerten Verzehr in der EU vor dem 15. Mai 1997. Das Produkt fällt unter die EU-Verordnung (EU) 2015/2283 für pflanzliche Lebensmittel.

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Europäische Union
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Deutschland
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EU Novel Food
Pflanzliche Milchalternativen
Süßwaren