"Am 27. Dezember 2024 veröffentlichte das südafrikanische Ministerium für Landwirtschaft, Landreform und ländliche Entwicklung im Amtsblatt den Entwurf "Regulations on the Sale of Meat Analogues in South Africa". Die Einreichungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung des Amtsblattes. Wesentlicher Inhalt: Die Verordnungsentwürfe umfassen Definitionen und Anwendungsbereich, allgemeine Standards, Verpackung und Etikettierung, Stichprobenanalyse und Namensanhang. (1) Allgemeine Normen: Das Rohmaterial muss für den menschlichen Verzehr geeignet sein; es darf keine Stoffe oder Fremdkörper enthalten, die normalerweise nicht in Fleischanaloga vorkommen, vorbehaltlich § 4(2); im Falle von Fleischersatzprodukten muss es mindestens 16% Eiweiß enthalten; es darf keine Zutaten und Zusatzstoffe tierischen Ursprungs enthalten; und wenn eine vegetarische Angabe gemäß dem Food, Diverted Articles and Disinfectants Act 1972 gemacht wird, ist der Zusatz von Eiern, Milch und Honig erlaubt; (2) Anforderungen an Verpackung und Behältnisse: Das Verpackungsbehältnis sollte aus einem einzigen Material bestehen, sauber, dicht, fest und nicht leicht verformbar sein und keinen unangenehmen Geschmack oder Geruch aufweisen; (3) Kennzeichnung: Sofern nicht anders angegeben, sollten alle Kennzeichnungen in Buchstaben von mindestens 1 mm Größe erfolgen; das äußere Verpackungsetikett von Produkten mit einem oder mehreren kleinen Paketen im Inneren sollte den Namen, die Adresse, das Herkunftsland (außer bei durchsichtigen Verpackungen) und Chargeninformationen enthalten; dem Produktnamen sollte eine beschreibende Bezeichnung vorangestellt werden, wie z. B. "pflanzlich" oder "vegan", und der Name von verarbeiteten Fleischerzeugnissen oder Tierarten sollte nicht im Namen angegeben werden; (4) Anhang über Strafklauseln und Bezeichnungen von Fleischanaloga; (5) Diese Verordnung tritt 12 Monate nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft."
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