Das südkoreanische Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (Ministry of Food and Drug Safety, MFDS) ist befugt, gemäß Artikel 22 des Special Act on Imported Food Safety Control für bestimmte Lebensmittel, die als risikoreich gelten oder bei denen es in der Vergangenheit zu Verstößen gekommen ist, Inspektionen vor der Einfuhr anzuordnen. Die Importeure müssen diese Produkte von benannten Stellen inspizieren lassen, bevor sie Einfuhranmeldungen abgeben können. Zu den Kriterien für solche Inspektionsanordnungen gehören:
- Vorhandensein gefährlicher Stoffe in den Lebensmitteln.
- Wiederholte Nichteinhaltung der Vorschriften bei Einfuhrkontrollen.
- Potenzielle Risiken, die im nationalen oder internationalen Kontext festgestellt wurden.
Inspektionsanordnungen werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum erteilt, in dem der MFDS die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Je nach den Ergebnissen kann der MFDS diese Anordnungen aufheben, ändern oder verlängern. Mit den jüngsten Aktualisierungen vom 21. März 2025 wurden neue Inspektionsanordnungen eingeführt und bestimmte Produkte aufgrund wiederholter Nichteinhaltung neu ausgewiesen. So werden beispielsweise Naturgewürzpulverprodukte aus Indien auf metallische Fremdkörper und bestimmte Beeren und deren Verarbeitungsprodukte aus verschiedenen europäischen Ländern auf Radioaktivität untersucht. Den Beteiligten wird empfohlen, sich über diese Inspektionsanordnungen auf dem Laufenden zu halten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und reibungslose Einfuhrprozesse zu ermöglichen.

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