Am 13. Februar 2025 gab die taiwanesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (TFDA) die "Verwendungsbeschränkungen und Kennzeichnungsanforderungen für γ-Aminobuttersäure (GABA) als Lebensmittelzutat, die durch mikrobielle Fermentation hergestellt wird" bekannt, die ab sofort gelten. Diese Verordnung legt die zulässigen Verwendungszwecke und die erforderliche Kennzeichnung von durch mikrobielle Fermentation gewonnenem GABA in Lebensmitteln fest. Vor allem Abschnitt 4 der Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Anforderungen an die Kennzeichnung
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