"Die Bekanntmachung Nr. 456 (B.E. 2568) des thailändischen Gesundheitsministeriums enthält ab dem 3. Mai 2025 verbindliche Etikettierungsvorschriften für bestimmte Kategorien von vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln, die für den direkten Verkauf an den Verbraucher bestimmt sind. Zu diesen Produkten gehören u.a.: Verzehrfertige verpackte Mahlzeiten: Braunes Reismehl, Kennzeichnung von Instant-Gelee und -Geleegebäck, Soße in verschlossenen Behältern, Brot, Kaugummi und Süßigkeiten, Kennzeichnung von kochfertigen und sofort verzehrfertigen Lebensmitteln, Fleischerzeugnisse. Die Verordnung schreibt vor, dass auf den Etiketten Produktnamen, Zutatenlisten, Informationen über Allergene, Nettogewicht, Nährwertangaben, Verfallsdaten und Angaben zum Hersteller/Importeur deutlich angegeben werden müssen. Außerdem wird sichergestellt, dass importierte Produkte den gleichen Kennzeichnungsstandards unterliegen wie im Inland hergestellte Produkte. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und sich an die internationale Praxis der Lebensmittelkennzeichnung anzupassen."

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Lebensmittelsicherheit