Die European Commission Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) European Commission , um Unternehmen und Partnerländer im Vorfeld des Inkrafttretens der Verordnung zu unterstützen. Ein neues EUDR wurde eingeführt, um Betreibern dabei zu helfen, Sorgfaltserklärungen einzureichen und die Herkunft von Produkten anhand von Geolokalisierungsdaten zurückzuverfolgen. Die Kommission bestätigte, dass sie eine zusätzliche Übergangsphase für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorschlagen werde, um die Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften zu mildern. Die EU bekräftigte ihre Verpflichtung, eng mit den Erzeugerländern zusammenzuarbeiten und finanzielle Unterstützung, Kapazitätsaufbau und technische Hilfe anzubieten, um die Lieferketten an die Anforderungen der Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung anzupassen.“

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EU-Verordnung zur Entwaldung