Ein umfassender Leitfaden zu den Vorschriften für Kosmetiktests in der EU
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Bei der Herstellung kosmetischer Mittel spielt die Prüfung eine entscheidende Rolle. Die Einhaltung spezifischer Prüfanforderungen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass kosmetische Mittel unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher verwendet werden können. Um die strengen gesetzlichen Normen einzuhalten und die Verbraucher zu schützen, umfasst die Prüfung von Kosmetika in der Europäischen Union (EU) einen umfassenden Prozess der Bewertung und Beurteilung. In diesem Blog werden wir die verschiedenen Arten von Tests untersuchen, die durchgeführt werden, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Produkten und die Einhaltung der strengen Vorschriften der EU-Kosmetikverordnung zu bewerten.

In der EU gibt es zwei (02) Hauptarten von Tests für kosmetische Mittel:

  • Kosmetische Sicherheitstests.
  • Kosmetische Wirksamkeitstests.

Die Hersteller müssen spezifische Tests in den beiden oben genannten (02) Kategorien durchführen, um die Rechtsvorschriften zu erfüllen und ihre Produkte erfolgreich auf dem EU-Markt einzuführen.

Kosmetische Sicherheitstests

Die EU-Kosmetikverordnung schreibt die Sicherheit von Kosmetika als grundlegende Anforderung vor. Demnach muss jedes auf dem Markt verkaufte Kosmetikprodukt für den menschlichen Gebrauch sicher sein und darf kein Gesundheitsrisiko darstellen. Um diese Anforderung zu erfüllen, muss der Hersteller Sicherheitsbewertungen und -tests durchführen, durch die er Nachweise für die Sicherheit des Produkts erhält. Diese Testergebnisse werden bei der Erstellung des Sicherheitsberichts für Kosmetikprodukte (CPSR) von einem Sicherheitsgutachter weiter bewertet.

Zu den gebräuchlichsten Sicherheitsprüfverfahren gehören die folgenden:

  • Stabilitätsprüfung.
  • Kompatibilität mit Verpackungen.
  • Mikrobiologische Tests.
  • Dermatologische Tests.
  • SPF/UVA-Tests.

Kosmetische Wirksamkeitstests

Kosmetische Wirksamkeitsprüfungen spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Produktfunktionalität und der Untermauerung kosmetischer Angaben. In der EU ist die Untermauerung von Angaben nicht nur für die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen unerlässlich, sondern auch für die Steigerung des Werts eines bestimmten Kosmetikprodukts und damit für dessen Erfolg in einem wettbewerbsintensiven Markt. Der Nachweis der behaupteten Wirkungen ist ein obligatorischer Bestandteil der Produktinformationsdatei (PIF), einem Dossier für kosmetische Produkte, zu dem die Behörden Zugang haben müssen. Es ist üblich, dass die Behörden alle Daten überprüfen, die die Marketingbeschreibung und die behaupteten Wirkungen eines Produkts untermauern.

Die gebräuchlichste Methode der Wirksamkeitsprüfung umfasst:

  • Anwendbare Studien.
  • Gerätetests.

Daher ist die Prüfung von Kosmetika in der EU ein vielschichtiger Prozess, bei dem die Sicherheit der Verbraucher, die Unterstützung der Angaben und die Einhaltung der Vorschriften im Vordergrund stehen. Die EU ist fest entschlossen, die öffentliche Gesundheit zu schützen, und geht bei der Prüfung von Kosmetika von umfassenden Sicherheitsbewertungen aus. Durch die Einhaltung dieser hohen Standards gewährleistet die EU, dass die den Verbrauchern angebotenen kosmetischen Mittel sicher und wirksam sind.

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