Neueste regulatorische Updates zu kosmetischen Inhaltsstoffen in der EU und Großbritannien: Einblicke in die Einhaltung der Vorschriften und Branchentrends
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Die Kosmetikindustrie in der Europäischen Union (EU) und im Vereinigten Königreich (UK) ist bekannt für ihre strengen Regulierungsstandards, die die Sicherheit und Qualität der Produkte gewährleisten sollen. Für Kosmetikmarken ist es von entscheidender Bedeutung, sich über die neuesten Vorschriften für Inhaltsstoffe auf dem Laufenden zu halten und gleichzeitig die sich wandelnden Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen. Dieser Blog befasst sich mit den jüngsten Aktualisierungen der Vorschriften, Einblicken in die Einhaltung der Vorschriften und neuen Trends, die die Kosmetiklandschaft in der EU und im Vereinigten Königreich prägen.

Regulierungsbehörden und Rahmenbedingungen

Kosmetika in der EU werden durch die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt, einen umfassenden Rahmen, der alles von der Produktsicherheit bis zur Kennzeichnung regelt. Nach dem Brexit führte das Vereinigte Königreich seine eigene Version ein, die als UK Cosmetics Regulation (UKCR) bekannt ist und einen Großteil des EU-Rahmens widerspiegelt, aber auch länderspezifische Nuancen enthält.

Beide Rahmenwerke betonen die Sicherheit der Inhaltsstoffe und verlangen von den Marken, dass sie gründliche Bewertungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Produkte für den Verbraucher sicher sind.

Aktuelle regulatorische Updates zu Inhaltsstoffen

Erweiterung der Offenlegung von Allergenen (EU):

Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission, die die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ändert, neue Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffallergene in kosmetischen Mitteln eingeführt. Mit dieser Verordnung wird die Liste der Duftstoffallergene erweitert, die einzeln gekennzeichnet werden müssen, wenn ihre Konzentration 0,001 % in Leave-on-Produkten und 0,01 % in Rinse-off-Produkten überschreitet. Es ist eine Übergangsfrist vorgesehen, nach der Produkte bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht und nicht konforme Produkte bis zum 31. Juli 2028 vom Markt genommen werden können.

Verbot von Mikroplastik (EU):

Die Europäische Union hat ein umfassendes Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten eingeführt, das am 17. Oktober 2023 in Kraft tritt. Dieses Verbot, das in der EU-Verordnung (EU) 2023/2055 verankert ist, sieht je nach Produktkategorie verschiedene Übergangsfristen für den Verzicht auf Mikroplastik vor, z. B. vier Jahre für Kosmetika zum Abspülen, sechs Jahre für Produkte, die auf der Haut verbleiben, wie Sonnenschutzmittel und Deodorants, und zwölf Jahre für Make-up-Produkte. Die Rechtsvorschriften zielen auf eine deutliche Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik ab und beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von Interessengruppen wie Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen eingebracht wurden.

UK-spezifische Verordnungen:

Das bevorstehende britische Verbot der Lieferung und des Verkaufs von kunststoffhaltigen Feuchttüchern: Die Regierung wird die Lieferung und den Verkauf von kunststoffhaltigen Feuchttüchern im gesamten Vereinigten Königreich verbieten. Sie wird jedoch nicht die Herstellung von kunststoffhaltigen Tüchern für den Export verbieten. Die dezentralisierten Nationen werden jeweils ihre eigenen Rechtsvorschriften zur Durchsetzung des Verbots erlassen. Die Rechtsvorschriften werden voraussichtlich bis Ende 2024 im gesamten Vereinigten Königreich in Kraft treten und eine 18-monatige Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung der einzelnen Rechtsvorschriften haben.

Compliance Insights für Unternehmen

  • Rückverfolgbarkeit von Inhaltsstoffen: Marken müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Herkunft der Inhaltsstoffe, Sicherheitsdaten und die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften führen.
  • Anpassungen der Kennzeichnung: Eine aktualisierte Kennzeichnung, die die neuen Allergenangaben widerspiegelt, ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Schwerpunkt Nachhaltigkeit: Angesichts der immer strengeren Umweltauflagen ist die Einbeziehung umweltfreundlicher Alternativen und wiederverwertbarer Verpackungen eine proaktive Strategie zur Einhaltung der Vorschriften.
  • Einbindung lokaler Vertreter: Für die Einhaltung der Vorschriften im Vereinigten Königreich müssen die Marken eine verantwortliche Person (Responsible Person, RP) mit Sitz im Vereinigten Königreich benennen, die für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.

Trends in der Industrie

  • Clean Beauty-Bewegung: Die Verbraucher bevorzugen Produkte mit einem Minimum an synthetischen Zusatzstoffen und drängen die Marken dazu, ihre Produkte mit natürlichen Inhaltsstoffen zu ergänzen.
  • Digitalisierung der Compliance: Digitale Tools und KI werden eingesetzt, um die Einreichung von Anträgen zu vereinfachen und die Einhaltung von Vorschriften in Echtzeit zu gewährleisten.
  • Nachhaltigkeit als Unterscheidungsmerkmal: Die Beschaffung nachhaltiger Inhaltsstoffe und Verpackungsinnovationen werden zu einem zentralen Bestandteil des Markenkonzepts.

Abschließende Überlegungen

Das regulatorische Umfeld in der EU und im Vereinigten Königreich entwickelt sich ständig weiter, angetrieben von der Verpflichtung zu Verbrauchersicherheit, Transparenz und Nachhaltigkeit. Für Kosmetikmarken geht es bei diesen Veränderungen nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch darum, Vertrauen zu schaffen und eine langfristige Kundenbindung zu fördern.

Durch die Berücksichtigung von Aktualisierungen der Rechtsvorschriften und die Anpassung an aufkommende Branchentrends können Unternehmen auf den hart umkämpften Märkten der EU und des Vereinigten Königreichs erfolgreich sein. Die Zusammenarbeit mit Regulierungsexperten wie Freyr kann den Prozess der Einhaltung von Vorschriften vereinfachen, so dass sich Marken auf Innovation und Wachstum in diesem spannenden Umfeld konzentrieren können.