Ein Leitfaden für kosmetische Angaben in der EU
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Kosmetische Angaben sind Aussagen von Herstellern oder Vermarktern über die Vorteile und Wirksamkeit ihrer Produkte. In der Europäischen Union (EU) müssen kosmetische Angaben den strengen Vorschriften der Kosmetikverordnung 1223/2009 entsprechen, insbesondere der Verordnung 655/2013, in der gemeinsame Kriterien für die Rechtfertigung von Angaben für kosmetische Mittel festgelegt sind. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Geldstrafen und Rufschädigung für Unternehmen führen. Dieser Blog gibt einen Überblick über die Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass ihre kosmetischen Angaben durch ausreichende Beweise belegt sind.

Erstens müssen die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Behauptungen wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Sie müssen in der Lage sein, ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Beweisen zu untermauern, die solide und zuverlässig sind und sich auf das jeweilige Produkt beziehen. Der Nachweis kann in Form von klinischen Studien, instrumentellen (apparativen) Analysen, Verbrauchertests und wissenschaftlichen Literaturübersichten erbracht werden. Die EU hat detaillierte Leitlinien für die Prüfung von Kosmetika festgelegt, darunter auch für die Prüfung ihrer Wirksamkeit.

Zweitens sollten die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Behauptungen ehrlich, fair und nicht übertrieben sind. Sie müssen sich klar und präzise ausdrücken und sich auf die verfügbaren Beweise stützen, damit der durchschnittliche Endverbraucher eine fundierte Entscheidung treffen kann. Behauptungen, die einem Produkt eine therapeutische oder medizinische Wirkung unterstellen, wie z. B. "behandelt Akne" oder "reduziert Entzündungen", sind für Kosmetika nicht zulässig und dürfen nur für registrierte Arzneimittel gemacht werden.

Drittens müssen die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Behauptungen rechtskonform sind und mit dem Verwendungszweck des Produkts übereinstimmen. Der Verwendungszweck wird durch die Produktkennzeichnung, die Gebrauchsanweisung und das Werbematerial bestimmt. Behauptungen, die über den vorgesehenen Verwendungszweck hinausgehen, sind nicht zulässig.

Schließlich sollten die Unternehmen detaillierte Aufzeichnungen über die Nachweise zur Stützung ihrer Behauptungen sowie über die angewandten Prüfverfahren führen. Die Informationen müssen den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Daher erfordert die Unterstützung kosmetischer Angaben in der EU eine sorgfältige Beachtung der Details und ein gründliches Verständnis der in der Kosmetikverordnung 1223/2009 festgelegten Leitlinien. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angaben rechtskonform, wahrheitsgemäß, ehrlich und fair sind und sich auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, damit die Zielgruppe eine fundierte Entscheidung treffen kann. Die Nichteinhaltung dieser gemeinsamen Kriterien kann schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, dass die Unternehmen Zeit und Ressourcen investieren, um sicherzustellen, dass ihre Angaben vollständig durch die erforderlichen Nachweise gestützt sind.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister vereinfacht den Prozess und hilft Ihnen, die Herausforderungen zu meistern. Wenden Sie sich an einen Regulierungsexperten wie Freyr, um Unterstützung bei der Regulierung zu erhalten!