ANVISA veröffentlicht drei (03) neue Resolutionen für Kosmetika
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Brasilien ist der größte Kosmetikmarkt in der lateinamerikanischen Region. Das zunehmende Bewusstsein der Verbraucher und das steigende verfügbare Einkommen sorgen für ein stetiges Marktwachstum. Große internationale Kosmetikmarken sind ebenfalls auf diesem attraktiven Markt vertreten.

Als Kosmetikhersteller ist es notwendig, über die sich weltweit ändernden Vorschriften informiert zu sein. Die Nichteinhaltung regionalspezifischer Vorschriften führt häufig zu disziplinarischen Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden.

In Brasilien regelt die Agencia Nacional de Vigilancia Sanitaria (ANVISA), d. h. die Nationale Gesundheitsüberwachungsbehörde, die Herstellung, die Einfuhr und den Handel mit kosmetischen Mitteln. Kosmetikunternehmen sind verpflichtet, ihre kosmetischen Produkte bei der ANVISA anzumelden oder zu registrieren, bevor sie sie auf den brasilianischen Markt bringen.

Um die Sicherheit und das Wohlergehen der Verbraucher zu gewährleisten, hat die ANVISA drei (03) Entschließungen des Kollegialorgans (RDCs) eingeführt. Diese Entschließungen, die am 11. August 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurden, gelten für Kosmetika, Parfums und Körperpflegeprodukte.

Die Entschließungen lauten wie folgt:

  1. RDC 528/2021:

Diese Resolution enthält Elemente mit konservierender Wirkung, die in Kosmetika, Parfüms und Körperpflegeprodukten erlaubt sind. Sie enthält eine Liste mit einer Beschreibung von sechzig (60) Substanzen.

  1. RDC 529/2021:

In dieser Entschließung werden 1.404 verbotene Stoffe aufgeführt, die nicht in Körperpflegeprodukten, Kosmetika und Parfüms verwendet werden dürfen.

  1. RDC 530/2021:

Die dritte Verordnung - RDC 530/2021 - enthält eine Liste von mehr als 100 Bestandteilen, die in kosmetischen Mitteln nur unter den von der Agentur festgelegten Bedingungen und Einschränkungen zulässig sind. Dasselbe Gesetz enthält auch eine separate Liste von sechsundzwanzig (26) Bestandteilen von Duftstoffen und Aromen. Diese Bestandteile müssen auf dem Etikett von Kosmetika, Parfüms und Körperpflegemitteln angegeben werden, wenn ihre Konzentration 0,001 % in Produkten ohne Ausspülen und 0,01 % in Produkten mit Ausspülen überschreitet.

Die ANVISA hat den Kosmetikunternehmen sechsunddreißig (36) Monate Zeit gegeben, um ihre Produkte umzustellen und die Einhaltung der Beschlüsse sicherzustellen. Wenn Sie ein umfassendes Verständnis der brasilianischen Vorschriften und Unterstützung bei der Regulierung des brasilianischen Kosmetikmarkts wünschen, wenden Sie sich an einen regionalen Regulierungsexperten.

Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie regelkonform.