Die vereinfachten Vorschriften der ANVISA für Kinderkosmetika. Entschlüsseln.
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Der brasilianische Verband für Körperpflege, Parfümerie und Kosmetik (ABIHPEC) hat eine regulatorische Revolution für die brasilianische Kosmetikindustrie angekündigt. Die Gesundheitsbehörde (ANVISA) hat den Beschluss RDC 07/2015 geändert, um die Vorschriften für Kinderprodukte zu vereinfachen. Die reformierte Resolution hebt die Verpflichtung auf, das Produkt vor der Markteinführung zu registrieren. Die Änderungen sind das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation zu den technischen und administrativen Anforderungen an kosmetische Produkte auf dem brasilianischen Markt.

Die wichtigste Änderung in der Entschließung ist die Befreiung der Kinderprodukte von der Registrierungspflicht. Nach Angaben der Agentur sind Sonnenschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haarglätter und antiseptische Handgels weiterhin registrierungspflichtig, wenn sie auf den Markt gebracht werden sollen. Der Grund für den Verzicht auf die Registrierung von Kinderprodukten ist, dass es sich dabei um Produkte mit geringem Risiko handelt, so dass eine Registrierung nicht erforderlich ist. Die ANVISA hat versichert, dass die Änderungen die Sicherheit der Kinder nicht beeinträchtigen werden. Diese Änderung könnte ein Schritt zur Förderung der Innovation in der brasilianischen Kosmetikindustrie sein.

Der Beschluss der RDC 07/2015 war für die Verbraucher äußerst wichtig, um Zugang zu hochwertigen Gesundheitsprodukten zu erhalten. Auch die brasilianische Körperpflegeindustrie wird von den Änderungen profitieren, da sie eine Reihe neuer Produkte anziehen wird. Nach Angaben der ANVISA werden auch die Verwaltungsverfahren vereinfacht, und der brasilianische Sektor wird sich in Bezug auf Produkte mit geringem Risiko schließlich an die globale Industrie anpassen. Die Änderungen werden die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen auf dem Markt unterstreichen.

Die Änderungen sollen nur die Verwaltungsverfahren betreffen, nicht die technischen Verfahren. Das bedeutet, dass die Hersteller weiterhin die technischen Anforderungen der ANVISA gemäß der RDC 15/15 erfüllen müssen.

Um mit den Änderungen in den Vorschriften der Branche Schritt zu halten, ist es ratsam, sich an einen Experten für kosmetische Regulierungsdienste zu wenden, damit der Markteintritt gelingt. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie informiert.