Das Meldesystem für Kosmetika in Malaysia ist nun schon seit geraumer Zeit aktiv. Es hat Kosmetikherstellern aus der ganzen Welt eine faire Chance gegeben, ihre Produkte auf dem aufstrebenden Markt von Malaysia zu vertreiben. Unsere Frage lautet daher: Haben Sie Ihre Produkte auf dem Markt notifiziert? Wenn nicht, empfehlen wir Ihnen, den gesamten Prozess und die Vorschriften sofort zu entschlüsseln.
Damit ein Unternehmen seine Produkte in Malaysia vermarkten kann, muss es dies beim Director of Pharmaceutical Services (DPS) über das National Pharmaceutical Control Bureau (NPCB) anmelden. Das Unternehmen muss zunächst bei Syarikat Suruhanjaya Malaysia (SSM) oder Malaysian Registrar of Business (ROB) registriert werden. Es ist zu beachten, dass Unternehmen, die im Unternehmensregister eingetragen sind, berechtigt sind, dem Gesundheitsministerium (MOH) eine Produktmeldung zu übermitteln. Die Agentur hat es den Unternehmen erleichtert, die Produktanmeldung über die Online-Website vorzunehmen.
Der Prozess
Zu Beginn des Prozesses müssen die Unternehmen einen Antrag auf Zugang zur Online-Plattform stellen, dann das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular einreichen und schließlich die Zahlung für den Prozess leisten. Nach erfolgreicher Zahlung wird innerhalb von 1 bis 3 Tagen eine Notifizierungsnummer in Form eines Notifizierungsscheins generiert, der die grüne Flagge für den Vertrieb, die Einfuhr, den Großhandel und die Herstellung kosmetischer Produkte in Malaysia darstellt. Für Großhändler, die indirekt kosmetische Produkte herstellen, importieren und großhandeln wollen, ist eine separate Genehmigung erforderlich. Diese Zulassung gilt für 2 Jahre und kann gegen eine Bearbeitungsgebühr einen Monat vor dem Ablaufdatum verlängert werden.
Unternehmen, die kosmetische Mittel herstellen, die nicht für den lokalen Markt bestimmt sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, da sie keinen Einfluss auf die Sicherheitsmaßnahmen für die einheimischen Verbraucher haben. In solchen Fällen müssen die Unternehmen eine frühere Genehmigung vom Director of Pharmaceutical Services (DPS) einholen. Damit ein ausländisches Kosmetikunternehmen seine Produktlinie in Malaysia vertreiben kann, muss es einen lokalen Vertreter in Form eines anderen Unternehmens ernennen, das bereits in Malaysia registriert ist. Der ernannte Vertreter kümmert sich ab sofort um alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Notifizierungsverfahren.
Wenn ein einzelnes kosmetisches Mittel von mehreren Unternehmen hergestellt wird, sollte dieses Produkt den Behörden in einem einzigen Antrag gemeldet werden. Falls weitere Änderungen an dem Produkt vorgenommen werden, muss der entsprechende Hersteller diese Änderungen durch einen neuen Meldeantrag melden. Was die Bearbeitungsgebühr anbelangt, so müssen die Unternehmen für jedes Produkt und die entsprechende Variante (falls vorhanden) einen Betrag von 50 RM entrichten.
Malaysia scheint einer der vielversprechendsten aufstrebenden Märkte zu sein, insbesondere für Hersteller von Kosmetikprodukten. Wenn Sie die Gelegenheit verpassen, Ihr Produkt über das Meldesystem für kosmetische Mittel zu registrieren, können Sie sich große Chancen entgehen lassen. Andererseits umfasst das kosmetische Meldesystem einen eigenen Lebenszyklus, der fundierte Kenntnisse und Fachwissen über die entsprechenden Verfahren erfordert. Am besten wenden Sie sich an einen Dienstleister für die Meldung von Kosmetika, der mit den malaysischen Vorschriften gut vertraut ist.