Angesichts der wachsenden Nachfrage nach kosmetischen Produkten ist es für Hersteller und Vertreiber von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vereinigten Königreich zu kennen. Das Vereinigte Königreich hat strenge Vorschriften, um die Sicherheit der Verbraucher und die Produktqualität zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Anforderungen und das Antragsverfahren für die Registrierung kosmetischer Produkte im Vereinigten Königreich.
Wesentliche Anforderungen
Übereinstimmung mit der britischen Kosmetikverordnung: Kosmetische Produkte, die im Vereinigten Königreich verkauft werden, müssen der britischen Kosmetikverordnung entsprechen, die sich eng an die frühere EU-Kosmetikverordnung anlehnt. Die Produkte müssen bei normaler Anwendung sicher für die menschliche Gesundheit sein.
Produktinformationsdatei (PIF): Jedes Kosmetikprodukt muss über eine PIF verfügen, die detaillierte Informationen über das Produkt enthält, darunter die Rezeptur, Sicherheitsdaten und einen von einem qualifizierten Fachmann erstellten Sicherheitsbewertungsbericht.
Kennzeichnungsvorschriften: Die Produkte müssen ordnungsgemäß etikettiert sein und Informationen wie Produktidentität, Nenninhalt, Zutatenliste, Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Haltbarkeit, Herkunftsland und die Kontaktdaten der verantwortlichen Person enthalten. Auch die Verwendung einer Chargennummer ist für die Rückverfolgbarkeit erforderlich.
Verantwortliche Person (RP): Für alle kosmetischen Mittel ist eine RP mit Sitz im Vereinigten Königreich erforderlich. Diese Person sorgt für die Einhaltung der Vorschriften und fungiert als Kontaktstelle für die Behörden.
Meldung über SCPN: Im Vereinigten Königreich wird das Portal „Submit Cosmetic Product Notification“ (SCPN) genutzt, über das alle Kosmetikprodukte vor ihrer Markteinführung registriert werden müssen. Dazu müssen detaillierte Produktinformationen, darunter die Produktkategorie, die Zusammensetzung und Angaben zur Kennzeichnung, übermittelt werden.
Bewerbungsprozess
Ernennen Sie eine verantwortliche Person: Ernennen oder stellen Sie eine verantwortliche Person mit Sitz im Vereinigten Königreich ein, die sich um die Einhaltung der Vorschriften kümmert und als Kontaktperson zu den Aufsichtsbehörden fungiert.
Bereiten Sie das PIF vor: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich Sicherheitsbericht und Produktdetails. Stellen Sie sicher, dass diese Datei vollständig ist und dem RP jederzeit zur Verfügung steht.
Registrieren Sie sich auf dem SCPN : Melden Sie sich beim SCPN an und reichen Sie die Produktmeldung ein. Dazu gehört das Ausfüllen von Formularen mit Produktdetails.
Die Einhaltung dieser Anforderungen schützt nicht nur die Verbraucher, sondern erhöht auch die Glaubwürdigkeit der Produkte auf dem wettbewerbsintensiven britischen Markt. Für Unternehmen ist die Gewährleistung einer lückenlosen Einhaltung der Vorschriften für einen reibungslosen Markteintritt unerlässlich. Für einen nahtlosen Einstieg in den britischen Kosmetikmarkt wenden Sie sich an unsere Regulierungsexperten bei Freyr.