
Japan, eines der wohlhabendsten Länder Asiens, hat ein enormes Wachstum seines Kosmetikmarktes zu verzeichnen. Es ist der drittgrößte Kosmetikmarkt der Welt. Die japanischen Verbraucher sind anspruchsvoll und gut über Produkte und Rezepturen im Bereich der Kosmetik informiert. Natürliche und biologische Inhaltsstoffe sind auf dem Markt sehr gefragt, was die Hersteller dazu veranlasst, Produkte mit natürlichen/reinen Produktkennzeichnungen auf den Markt zu bringen. Allerdings müssen sich die Hersteller vor der Markteinführung eines Kosmetikprodukts in Japan über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein.
Der japanische Rechtsrahmen für Kosmetika
Kosmetische Mittel werden vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) im Rahmen des Gesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (PMD) geregelt. Das MHLW, die öffentliche Gesundheitsbehörde in Japan, genehmigt Anträge für Quasi-Arzneimittel, nimmt Meldungen über kosmetische Mittel entgegen, überwacht die Berichte über unerwünschte Wirkungen und führt Inspektionen in den Räumlichkeiten der Unternehmen durch.
Definition von Kosmetika in Japan
In Japan gelten Kosmetika als "Substanzen, die milde Wirkungen besitzen und durch Besprühen, Verreiben oder ähnliche Methoden auf den menschlichen Körper aufgetragen werden können, um ihn zu reinigen, zu verschönern und das Aussehen zu verändern, um Haare und Haut in gutem Zustand zu halten."
Lassen Sie uns nun einen Überblick über die Klassifizierung von kosmetischen Mitteln und deren Vermarktungsprozess in Japan geben.
Kategorisierung von Kosmetika in Japan
In Japan werden Kosmetika in zwei (02) Hauptkategorien eingeteilt, und zwar in
- Allgemeine Kosmetika
- Quasi-Drogen
Hersteller und Importeure müssen für ihre kosmetischen Produkte die entsprechenden Zulassungsverfahren durchlaufen und eine Marktzulassung für die jeweilige Produktkategorie beantragen.
Jede der beiden oben genannten Hauptkategorien von Kosmetika, nämlich allgemeine Kosmetika und Quasi-Arzneimittel, ist weiter in Unterkategorien unterteilt, wie in Tabelle 1.- dargestellt.
Tabelle 1: Unterkategorien von allgemeinen kosmetischen Mitteln und Quasi-Drogen
Allgemeine Kosmetika | Quasi-Drogen |
Parfüms und Eau de Colognes | Produkte zur Aknebehandlung |
Make-up-Produkte | Produkte zur Hautaufhellung |
Hautpflegeprodukte | Anti-Schuppen-Produkte |
Haarpflegeprodukte | Sonnenschutzmittel |
Auch wenn der Unterschied zwischen allgemeinen Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln auf den ersten Blick unklar erscheinen mag, liegt der Hauptunterschied in der Zusammensetzung, denn im Gegensatz zu allgemeinen Kosmetika haben Quasi-Arzneimittel aktive Bestandteile.
Die zur Formulierung von Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln verwendeten Inhaltsstoffe müssen den vom MHLW festgelegten Standards entsprechen. Die Vorschriften zur Überwachung der einzelnen Kategorien können sich leicht unterscheiden, aber die Anforderungen an Quasi-Arzneimittel sind streng.
Einige Punkte, die Sie bei der Vermarktung Ihres Kosmetikprodukts in Japan beachten sollten:
- Vor der Registrierung ist eine Analyse der Inhaltsstoffe erforderlich, um die Sicherheit von Kosmetika und Quasi-Arzneimitteln sowie deren Wirksamkeit zu gewährleisten.
- Das Zulassungsverfahren für Kosmetika und Quasi-Arzneimittel ist unterschiedlich.
- Für Kosmetika müssen Hersteller und Importeure, bevor sie das Produkt auf den Markt bringen und verkaufen können, eine Meldung einreichen, nachdem sie die Genehmigung des Inhabers der Genehmigung für das Inverkehrbringen (MAH) erhalten haben.
- Der MAH muss über eine lokale Einrichtung oder einen lokalen Vertreter verfügen. Er ist für importierte Kosmetika in Japan zuständig.
- Die Kennzeichnung erfolgt gemäß dem PMD-Gesetz und anderen einschlägigen Vorschriften und Normen. Außerdem müssen die Etiketten zwingend in der Landessprache (Japanisch) abgefasst sein.
In Anbetracht der steigenden Nachfrage nach kosmetischen Produkten in Japan müssen Hersteller, die in den japanischen Markt eintreten, bei der Entschlüsselung der Vorschriften für kosmetische Produkte wachsam sein, um Probleme in letzter Minute zu vermeiden. Daher ist es sehr ratsam, einen regionalen Regulierungsexperten wie Freyr zu konsultieren.