
Das südkoreanische Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (Ministry of Food and Drug Safety, MFDS) ändert seine Sicherheitsstandards für Kosmetika, um sie an die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für kosmetische Inhaltsstoffe anzugleichen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Sicherheit der kosmetischen Produkte zu erhöhen und den Rechtsrahmen für kosmetische Inhaltsstoffe zu straffen. Die aktualisierten Vorschriften gelten für alle Kosmetika, die in Südkorea hergestellt, eingeführt und vertrieben werden.
Einem Bericht zufolge werden nach der Aktualisierung der Verordnungen die zulässigen Konzentrationsgrenzwerte für weitere umstrittene Chemikalien gesenkt, zu denen die folgenden fünf Konservierungsstoffe gehören:
- Methylisothiazolinon (MIT)
- Dimethyloxazolidin
- P-Chlor-m-kresol
- Chlorophen
- Propionsäure und ihre Salze
Die Entscheidung, die Konzentration von MIT zu ändern, dient nur dazu, die Zahl der allergenen Vorfälle zu verringern. Sie steht im Einklang mit der EU-Verordnung (EG) 2017/1224, die im Jahr 2018 in Kraft getreten ist.
Darüber hinaus plant die Agentur, die Vorschriften für die Inhaltsstoffe der folgenden Produktkategorie zu verbessern.
1. Haarfärbemittel und Seifen
Die vorgeschlagenen Aktualisierungen enthalten auch eine Liste von Ergänzungen zu den zulässigen Inhaltsstoffen von Haarfärbemitteln und deren festgelegten Konzentrationsgrenzen. Die Änderungen stehen im Einklang mit der EU-Verordnung (EG) 1223/2009, um sicherzustellen, dass der Anteil der in den Produkten verwendeten Inhaltsstoffe sicher ist. Die Liste der beschränkten Inhaltsstoffe und ihrer begrenzten Konzentration lautet wie folgt:
- 2-Amino-3-hydroxypyridin (1,0%)
- 4-Amino-m-Kresol (1,5%)
- Hydroxypropyl bis (N-Hydroxyethyl-phenylendiamin) HCl (0,4%)
- 5-amino-6-chloro-o-cresol (0.5%)
- 6-Hydroxyindol (0,5%)
- Hydroxyethyl-4,5-diamino-pyrazol-sulfat (3,0%)
- Hydroxybenzomorpholin (1,0%)
Die vorgeschlagenen Verordnungen sollen auch Standardtests und -methoden zur Berechnung des Gehalts an freiem Alkali in festen Seifen festlegen, die für die Gesichtsreinigung bestimmt sind. Obwohl Seifen derzeit nicht unter das Kosmetikgesetz fallen, sollen sie in den kommenden Verordnungen gesondert klassifiziert werden.
2. Maßgeschneiderte Kosmetika
Maßgeschneiderte Kosmetika werden in den überarbeiteten Verordnungen als "Kosmetika, die nach Maß für den individuellen Gebrauch hergestellt werden" definiert. Es wird erwartet, dass in den kommenden Verordnungen auch die für diese Kategorie von Kosmetika zulässigen Inhaltsstoffe festgelegt werden. Generell sind alle Inhaltsstoffe für diese Kategorie zugelassen, mit Ausnahme derjenigen, die in den Sicherheitsstandards für Kosmetika als verboten, eingeschränkt oder funktionell aufgeführt sind.
Außerdem soll die Verwendung von zwei Stoffen (Salicylsäure und ihre Salze sowie Iodopropynylbutylcarbamat [IPBC]) in Kosmetika für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. Zuvor waren diese Inhaltsstoffe für Kosmetika für Kinder unter 3 Jahren verboten.
Obwohl diese Änderungen durch eine MFDS-Verwaltungsmitteilung am 23. Juli 2019 veröffentlicht wurden, ist das Datum für ihre Umsetzung noch nicht bekannt. Bis dahin sollten Hersteller von Kosmetika, die einen Markteintritt in Südkorea planen, die Fortschritte bei den Sicherheitsstandards für Kosmetika im Auge behalten, um einen erfolgreichen Markteintritt und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie informiert.