
Wenn es darum geht, die Haut vor den schädlichen Strahlen der Sonne zu schützen, sind Sonnenschutzmittel unverzichtbar. In der Europäischen Union (EU) gelten strenge Vorschriften für die Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln, um sicherzustellen, dass die Verbraucher genaue Informationen über deren Wirksamkeit, Sicherheit und Anwendung erhalten. Alle Sonnenschutzmittel müssen die EU-Kosmetikvorschriften einhalten, damit sie den Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für die Hersteller als auch für die Verbraucher von entscheidender Bedeutung.
Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden zur Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln in der EU.
- Sonnenschutzfaktor (SPF):
- Bei Sonnenschutzmitteln muss der Lichtschutzfaktor (LSF), der den Grad des Schutzes vor UVB-Strahlung angibt, deutlich sichtbar sein.
- Die SPF-Werte reichen in der Regel von SPF 6 bis SPF 50+.
- UVA-Schutz:
- Zusätzlich zum Lichtschutzfaktor wird die Angabe des UVA-Schutzes empfohlen, wenn dies durch einen UVA-Test bestätigt wird.
- Der UVA-Schutz ist durch einen Kreis mit der Aufschrift "UVA" gekennzeichnet.
- Breitspektrum-Schutz: Sonnenschutzmittel, die einen ausgewogenen Schutz gegen UVA- und UVB-Strahlung bieten, was durch Produkttests bestätigt wurde, dürfen den Begriff "Breitspektrum" auf ihrem Etikett führen.
- Wasserbeständigkeit: Sonnenschutzmittel, die als wasserfest bezeichnet werden, sollten die Dauer dieser Beständigkeit angeben (z. B. 40 Minuten oder 80 Minuten) und Hinweise zum erneuten Auftragen nach dem Schwimmen oder Schwitzen enthalten.
- Anwendungshinweise: Es müssen klare und präzise Anweisungen für die wirksame Anwendung des Produkts, einschließlich der empfohlenen Menge und Häufigkeit der Anwendung, gegeben werden.
- Verfallsdatum: Sonnenschutzmittel müssen mit einem Verfallsdatum versehen sein, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sie innerhalb ihrer tatsächlichen Haltbarkeitsdauer verwenden.
- Kontaktinformationen: Das Etikett sollte die Angaben zur verantwortlichen Person (RP) innerhalb der EU enthalten.
- Deklaration von Nanomaterialien: Wenn Sonnenschutzmittel Nanomaterialien enthalten, müssen diese Informationen in der Liste der Inhaltsstoffe angegeben werden.
- Chargennummer: Jede Charge von Sonnenschutzmitteln sollte eine eindeutige Chargennummer haben, damit sie im Falle von Qualitäts- oder Sicherheitsproblemen zurückverfolgt werden kann.
- Sprachliche Anforderungen: Das Etikett muss in der (den) Amtssprache(n) des Mitgliedstaates abgefasst sein, in dem das Produkt vermarktet wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis der Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln in der EU von entscheidender Bedeutung ist, damit die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und die Hersteller die Vorschriften einhalten können. Ordnungsgemäß gekennzeichnete Sonnenschutzmittel schützen nicht nur die Haut, sondern tragen auch zum allgemeinen Wohlbefinden der Verbraucher bei. Für fachkundige Unterstützung bei der Regulierung von Sonnenschutzmitteln in der EU-Region wenden Sie sich an Freyr!