
Importierte kosmetische Produkte unterliegen in Indien den Bestimmungen des Drugs & Cosmetic Act 1940 & Rules 1945. Für die Einfuhr von Kosmetika nach Indien müssen die Produkte bei der Central Drugs Standards Control Organization (CDSCO) registriert werden, indem ein Antrag in Formular 42 gestellt wird, um die Registrierungsbescheinigung in Formular 43 zu erhalten. Dazu müssen die Antragsteller neben anderen obligatorischen Dokumenten auch Dokumente wie eine Vollmacht (Power of Attorney, POA) und eine Freiverkaufsbescheinigung (Free Sale Certificate, FSC) einreichen, die notariell beglaubigt, durch eine Botschaft beglaubigt oder apostilliert sein müssen.
Standardverfahren
Gemäß dem Standardverfahren müssen die obligatorischen Dokumente wie POA, FSC usw. vor der Einreichung bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß notariell beglaubigt, apostilliert/beglaubigt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, dessen Nichteinhaltung zu Nachfragen seitens der CDSCO führt. In Anbetracht der aktuellen Pandemie-Situation und der darauf folgenden Schließungen in vielen Ländern sind die kosmetischen Akteure jedoch nicht in der Lage, die administrativen Anforderungen zu erfüllen.
Daher hat die CDSCO beschlossen, ihre frühere Ankündigung aufrechtzuerhalten, d.h. die Einreichung von notariell beglaubigten, apostillierten und von Botschaften beglaubigten Kopien der Dokumente zu verschieben. Gemäß dieser Erklärung können die Antragsteller Anträge auf Einfuhrregistrierung gemäß dem Drug and Cosmetics Act von 1940 und den Vorschriften von 1945 zusammen mit selbst beglaubigten Dokumenten und einer Zusicherung einreichen, dass sie die notariell beglaubigten/apostillierten Dokumente mit rechtsgültigen Unterschriften vorlegen werden, nachdem sie diese von der betreffenden Behörde erhalten haben, sobald sich die Lage wieder normalisiert hat oder innerhalb von vier (4) Monaten, je nachdem, was früher eintritt. Angesichts dieser Ankündigung sind wir sicher, dass Sie Ihre regulatorische Strategie für den Eintritt in den indischen Kosmetikmarkt noch einmal überdenken sollten. Lassen Sie sich von einem regionalen Experten für Regulierungsfragen beraten.