Um die Vorschriften für kosmetische Produkte in Südkorea zu verschärfen, hat das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) 2019 sechs Änderungsentwürfe vorgelegt. Die Änderungen betreffen verschiedene regulatorische Aspekte von kosmetischen Produkten wie Herstellung, Kontrolle, Kennzeichnung usw. Ziel dieser Änderungen ist es, den Vertrieb sicherer und wirksamer kosmetischer Produkte in Südkorea zu gewährleisten und den Verbrauchern zu helfen, zum Zeitpunkt des Kaufs eine informierte Entscheidung zu treffen. Worum geht es also bei diesen sechs Änderungen? Werfen wir einen Blick darauf:
- Änderung der Kennzeichnungspflicht
Nach den derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften des südkoreanischen Kosmetikgesetzes muss das Etikett eines kosmetischen Mittels die Angaben eines verantwortlichen Händlers und Herstellers enthalten. Der Änderungsentwurf schlägt vor, die Angabe des Herstellers auf dem Etikett nicht mehr zwingend vorzuschreiben, sondern fakultativ zu machen. Dem Änderungsentwurf zufolge müssen nur der Name und die Anschrift des verantwortlichen Vertreibers auf der Verpackung angegeben werden.
- Strenge Vorschriften für funktionelle Kosmetika Die neue Änderung sieht eine noch strengere Kontrolle der in Südkorea vertriebenen funktionellen Kosmetika vor. Die Nichterfüllung der Anforderungen der Aufsichtsbehörde oder die Einreichung falscher Dokumente kann zu Konsequenzen führen:
- Verbot des Verkaufs von Produkten auf dem Markt
- Widerruf der Gewerbeanmeldung
- Custom Cosmetics Verkaufsbericht
Zuvor hatte das MFDS die Einstufung von festen Seifen, schwarzem Haarpuder und Haarentfernungswachs als Kosmetika angekündigt. Die Änderungen sollten ab dem 31. Dezember 2019 in Kraft treten. Gemäß der jüngsten Änderung können feste Seifen, die in geringerer Menge oder in Form anderer Kosmetika umverpackt werden, unabhängig von einer individuellen Verkaufsregistrierung verkauft werden. Die Entscheidung ist noch in der Diskussion und die Konsultation der Industrie läuft bis zum 5. Februar 2020.
- Verpackung von "Duty-Free"-Kosmetika
Um den illegalen Vertrieb von zollfreien Kosmetika zu unterbinden, sind die Hersteller verpflichtet, sowohl auf der Primär- als auch auf der Sekundärverpackung der kosmetischen Mittel den Hinweis "Duty-Free" anzubringen.
- Erfordernis des Verfallsdatums
Die Hersteller sind verpflichtet, auf der Primär- und Sekundärverpackung der Produkte ein genaues Verfallsdatum anzugeben, um den Verbrauchern eine fundierte Entscheidung zu erleichtern.
- Änderung der Kennzeichnungsterminologie
Die Hersteller sind verpflichtet, die auf der Verpackung verwendeten medizinischen Bezeichnungen zu entfernen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die oben genannten Änderungen noch vom MFDS im Jahr 2020 überprüft werden müssen, sie zeigen jedoch einen Überblick über die Entwicklung der Vorschriften in Südkorea. In einer so dynamischen Welt der Regulierung ist es für Hersteller unerlässlich, jede Aktualisierung zu verfolgen, um sie besser zu verstehen und schnell umsetzen zu können. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand.