Obligatorische Elemente im CPSR
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Sicherheitsberichte für kosmetische Mittel (Cosmetic Product Safety Reports, CPSRs) spielen in der Kosmetikindustrie eine wichtige Rolle. CPSRs sind in zahlreichen Ländern weltweit gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere auf den Märkten der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs (UK). Die Berichte enthalten detaillierte Informationen über Inhaltsstoffe und Endprodukte und gewährleisten die Sicherheit kosmetischer Produkte für die Verbraucher.

Ein CPSR besteht aus zwei (02) Teilen: Teil A und Teil B. Teil A enthält mehrere obligatorische Elemente, die einen umfassenden Überblick über die Sicherheit eines bestimmten kosmetischen Mittels geben und den Sicherheitsbewertern helfen sollen, fundierte Entscheidungen über dessen Verwendung zu treffen, wie in Teil B dargelegt.

Das erste obligatorische Element in Teil A des CPSR ist die qualitative und quantitative Zusammensetzung des kosmetischen Mittels. Dieser Abschnitt sollte die chemische Identität der in der Produktformulierung enthaltenen Stoffe (einschließlich der chemischen Bezeichnung, INCI, CAS und EINECS/ELINCS, soweit möglich), ihre Verwendungskonzentration und die beabsichtigte Funktion enthalten. Diese Informationen sind für die Bewertung der Sicherheit des Produkts von entscheidender Bedeutung, da einige Bestandteile unerwünschte Wirkungen haben oder in unvorhersehbarer Weise mit anderen Stoffen interagieren können.

Die anderen obligatorischen Elemente in Teil A des CPSR sind die physikalischen/chemischen Eigenschaften und die Stabilität des Fertigerzeugnisses, die mikrobiologische Qualität, Verunreinigungen, Spuren, Informationen über das Verpackungsmaterial, die normale und vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung, die Exposition gegenüber dem kosmetischen Mittel, die Exposition gegenüber den Stoffen, das toxikologische Profil der Bestandteile, unerwünschte und schwerwiegende unerwünschte Wirkungen sowie Informationen aus anderen Studien, die mit dem kosmetischen Mittel durchgeführt wurden.

Schließlich muss der CPSR für kosmetische Mittel einen Teil B enthalten, der die Schlussfolgerung der Sicherheitsbewertung und die wissenschaftliche Begründung dafür enthält, wie sie vom Sicherheitsbewerter festgelegt wurde. Dieser Teil sollte auch die gesetzlich vorgeschriebenen und möglicherweise vom Sicherheitsbewerter hinzugefügten Warnhinweise und Anweisungen enthalten, die auf dem Produktetikett anzugeben sind. Diese Informationen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sich der potenziellen Risiken des Produkts bewusst sind und dementsprechend geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein umfassender CPSR verschiedene obligatorische Elemente innerhalb von Teil A umfasst, die die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten sollen; sie sind sogar ein unverzichtbarer Teil des CPSR. Auf der Grundlage der in Teil A gesammelten Informationen kommt der Sicherheitsbewerter zu einer Schlussfolgerung über die Sicherheit des kosmetischen Mittels und unterzeichnet schließlich den Bericht.

Um den Prozess zu vereinfachen und Herausforderungen effektiv anzugehen, müssen Sie mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten. Wenden Sie sich an einen Regulierungsexperten wie Frey, um sich im CPSR zurechtzufinden!