Verordnung für Haarfärbemittel in der EU
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Haarfärbemittel werden von der Europäischen Kommission (EG) als kosmetische Mittel eingestuft und sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Haarfärbemittel enthalten eine Mischung von Stoffen, die Haarfarben genannt werden und dazu dienen, die Haarfarbe zu verändern oder die ursprüngliche Haarfarbe wiederherzustellen. Sie werden auf der Grundlage ihrer Farbechtheit in die folgenden drei (03) Kategorien eingeteilt:

  • Temporäre Haarfärbemittel
  • Semi-permanente Haarfarben
  • Dauerhafte Haarfärbemittel

Vorübergehende Haarfärbemittel und semi-permanente Haarfärbemittel sind nicht oxidativ (nicht dauerhaft) und werden für vorübergehende Farbänderungen verwendet. Im Gegensatz dazu sind permanente Haarfarben oxidativ und verwenden Wasserstoffperoxid als Oxidationsmittel, um dem Haar über einen längeren Zeitraum Farbe zu verleihen. Permanente Haarfärbemittel sind auch resistent gegen Shampoonieren. Sie machen in der EU 70-80 % des Marktes für Haarfärbemittel aus.

Sicherheit von Haarfärbemitteln in der EU

Die Sicherheit von Haarfärbemitteln, die in der EU vermarktet und verkauft werden, wird durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen gestützt. Die EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Haarfärbemittel sicher in der Anwendung sein müssen, und alle Produkte müssen strenge Sicherheitsbewertungen durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die Bewertung von Haarfärbemitteln wird von einem fachlich qualifizierten Sicherheitsgutachter auf der Grundlage der folgenden Faktoren durchgeführt:

  • Fertiges Produkt
  • Alle zur Herstellung des Produkts verwendeten Zutaten (unabhängig von ihrer Herkunft)
  • Anweisungen zur Verwendung des Produkts
  • Häufigkeit der Nutzung
  • Warnungen und Hinweise
  • Zielgruppe der Verbraucher

Die Nichteinhaltung der von der EU-Kommission festgelegten Sicherheitsnormen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Um Haarfärbemittel in der EU erfolgreich verkaufen und vermarkten zu können, müssen Hersteller und Markeninhaber die europäischen Rechtsvorschriften einhalten. Wenden Sie sich an einen Regulierungsexperten wie Freyr, um die kosmetischen Regulierungsanforderungen für Haarfärbemittel auf dem EU-Markt zu entschlüsseln. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie konform.