Regulierung von kosmetischen Konservierungsmitteln in der EU
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Konservierungsmittel werden in kosmetischen Mitteln verwendet, um deren Sicherheit während ihrer Lebensdauer zu gewährleisten. Da viele Kosmetika Wasser enthalten, werden sie, sobald sie der Umwelt ausgesetzt sind, anfällig für das Wachstum von Mikroorganismen. Außerdem kommt der Verbraucher jedes Mal, wenn er mit dem Produkt in Berührung kommt, direkt über die Luft oder die Haut mit einer neuen Population von Mikroorganismen in Kontakt.

Mikrobielle Kontamination führt zum Verderben des Produkts. Sie zerstört die intrinsischen Eigenschaften des Produkts und stellt damit ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar. Daher sind Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten äußerst wichtig.

Die in kosmetischen Mitteln verwendeten Konservierungsmittel können natürlicher oder synthetischer Natur sein. Sie werden häufig in niedrigen Konzentrationen verwendet, wobei die tatsächliche Menge auf die Menge beschränkt ist, die erforderlich ist, um das Produkt während seiner Lebensdauer zu erhalten.

In der Europäischen Union (EU) müssen Konservierungsmittel für Kosmetika sicher in der Anwendung sein und sollten innerhalb der vorgeschriebenen Konzentrationsgrenzen liegen. Daher müssen die in Kosmetika verwendeten Konservierungsmittel einer strengen Bewertung unterzogen werden, um den EU-Sicherheitsstandards zu entsprechen. Konservierungsmittel müssen einer strengen Bewertung unterzogen werden, einschließlich Sicherheits- und Qualitätsprüfungen, bevor sie für die Verwendung auf dem EU-Markt zugelassen werden.

Die European Commission EK) aktualisiert die Liste der wissenschaftlich bewerteten sicheren Konservierungsstoffe für die Verwendung in Kosmetikprodukten und leitet die nationalen Behörden bei der Überwachung von Produkten auf dem EU-Markt an.

In der EU werden kosmetische Produkte von der Europäischen Kommission im Rahmen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 reguliert, und die in Kosmetika verwendeten Konservierungsmittel müssen ebenfalls den EU-Richtlinien entsprechen. Die Liste der Stoffe, die als Konservierungsmittel in Kosmetika verwendet werden dürfen, die in der EU vermarktet werden, ist in Anhang V der Verordnung enthalten. Die Liste enthält Konzentrationshöchstwerte und andere Beschränkungen für Konservierungsstoffe. Sie enthält auch spezifische Warnhinweise für die Produktkennzeichnung und sechzig (60) einzelne Stoffe, die in der EU als Konservierungsmittel für Kosmetika verwendet werden dürfen.

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