
Kosmetische Angaben sind ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Kosmetiketiketts. Sie sind ein großartiges Marketinginstrument, das den Verbrauchern hilft, eine fundierte Wahl unter einer Reihe ähnlicher Produkte zu treffen. Um sicherzustellen, dass die Verbraucher gut über die kosmetischen Mittel informiert sind, regelt die Europäische Kommission (EG) kosmetische Angaben gemäß Artikel 20 der Europäischen Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ziel der Verordnung ist es, die Verbraucher vor irreführenden Angaben über die Sicherheit und Wirksamkeit kosmetischer Mittel zu schützen. Bevor wir uns mit den Einzelheiten der Verordnung über kosmetische Angaben befassen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Grundlagen der kosmetischen Angaben.
Was ist ein kosmetischer Anspruch?
Eine kosmetische Angabe soll die Wirkung des Produkts erklären, dem Käufer bei der Entscheidung für ein Produkt helfen oder das Produkt gegenüber der Konkurrenz attraktiver machen. In der Regel werden kosmetische Angaben zur Werbung für das Endprodukt verwendet und können auf dem Etikett, in Anzeigen, Zeitungen, Websites usw. erscheinen.
Angaben über kosmetische Mittel - Gemeinsame Kriterien zur Erfüllung der Anforderungen
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Europäischen Kommission sollten die Angaben auf kosmetischen Mitteln den folgenden gemeinsamen Kriterien entsprechen:
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - Ein kosmetisches Mittel darf keinen besonderen Nutzen versprechen, wenn es lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. So dürfen Kosmetika beispielsweise nicht mit der Angabe "Nicht an Tieren getestet" werben, da Tierversuche gesetzlich verboten sind.
- Wahrheitsgehalt - Wenn eine Angabe das Vorhandensein eines bestimmten Inhaltsstoffes beinhaltet, muss dieser auch bewusst im Produkt vorhanden sein.
- Beweisführung - Behauptungen müssen durch angemessene und überprüfbare Beweise belegt werden.
- Ehrlichkeit - Die Behauptungen dürfen die tatsächliche Leistung des Produkts nicht übersteigen.
- Fairness - Behauptungen müssen objektiv sein und sollten das Image der Wettbewerber nicht herabsetzen.
- Fundierte Entscheidungen - Die Angaben sollten für die Endnutzer klar und verständlich sein.
Die Vorschriften für kosmetische Mittel sind zwar von Region zu Region unterschiedlich, aber die EU-Vorschriften gelten als die strengsten, insbesondere was die Angaben betrifft. Mit diesen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass die den Verbrauchern übermittelten Informationen nützlich, verständlich und zuverlässig sind. Die Informationen sind auf vier Anhänge verteilt, die von der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten herausgegeben werden; zwei davon wurden erst kürzlich eingeführt. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Verordnungen ist es das Gebot der Stunde, sie so schnell wie möglich zu entschlüsseln und anzugleichen, um einen konformen Markteintritt zu ermöglichen.