MCC-Zeitpläne für Arzneimittelregistrierungen in eCTD V2.0. Was sollten Sie wissen?
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In den im Oktober veröffentlichten Leitlinien hat der Medicines Control Council (MCC) Klarheit für Hersteller geschaffen, die Anträge auf Arzneimittelzulassungen im elektronischen Common Technical Document (eCTD)-Format einreichen möchten. DieLeitlinienbetonen vor allem die Umsetzungsfristen der südafrikanischen Modul 1 eCTD-Spezifikation und Validierungskriterien v2.0.

Nachdem Klarheit über die Umsetzungsfristen geschaffen wurde, müssen Arzneimittelhersteller, die Zulassungsanträge im eCTD-Format bei der MCC einreichen wollen, Folgendes beachten:

  • Seit dem 1. November 2016 wird die neue Version der südafrikanischen Modul-1-Spezifikation für eCTD V2.0 umgesetzt. Daher müssen sie bei der Einreichung von Anträgen auf Arzneimittelregistrierung die neuen Standards einhalten. MCC hat jedoch für beide Versionen der südafrikanischen Modul-1-Spezifikationen für eCTD eine Gnadenfrist von sechs Monaten, vom 1. November 2016 bis zum 30. April 2017, gewährt.
  • Sollten die eCTD-Anträge, die nach dem 1. Mai 2017 eingereicht werden, zufällig nicht der südafrikanischen Spezifikation Modul 1 für eCTD V2.0 entsprechen, werden sie abgelehnt. Dies bestätigt, dass die endgültige Frist für eCTD-Einreichungen im neueren Format der 1. Mai 2017 ist. Die Sequenzen von eCTD-Anträgen, die vor dem Stichtag eingereicht wurden, müssen an das neuere Format angepasst werden, und die Hersteller müssen die zuvor eingereichten/älteren Sequenzen nicht aktualisieren und erneut einreichen.

Darüber hinaus hat MCC auch die Validierungskriterien V2.0 veröffentlicht, die mit den EU-Validierungskriterien V6.1 übereinstimmen sollen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der MCC-Website, auf der die Agentur angeblich eine Übersicht über alle Änderungen veröffentlicht hat.

Die Anpassung an die neuen Spezifikationen der eCTD-Formate erfordert nicht nur ein spezielles Wissen über die eCTD-Aktualisierungen in der jeweiligen Region, sondern auch Fachwissen über die genaue Umsetzung. Mit bewährtem Fachwissen kann ein Partner für regulatorische Einreichungen und Veröffentlichungen Ihren Anforderungen gerecht werden.