Südkorea Kosmetik-/Schönheitsmarkt Ein vorläufiger Bericht
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Der koreanische Schönheitsmarkt wird auf 13 Mrd. USD geschätzt und ist damit einer der zehn größten Schönheitsmärkte der Welt, der den Herstellern eine Fülle von Geschäftsmöglichkeiten bietet. Die meisten Marken sind in Südkorea erfolgreich, weil die Verbraucher nicht an den klassischen Marken festhalten, sondern lieber neue Produkte ausprobieren, die zu ihrer täglichen Hautpflegeroutine passen. Ob maßgeschneiderte Produkte oder texturierte Kosmetika, in Südkorea sind neue Trends immer auf dem Vormarsch. Dies bietet den Herstellern einen großen Spielraum für die Einführung ihrer Produkte.

Kosmetische Vorschriften in Korea

In Korea gibt es zwei Kategorien von Kosmetika, die vom Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) im Rahmen des Kosmetikgesetzes (koreanisch) geregelt werden (Gesetz. No. 14264 of 2016 (Eng.)) geregelt sind. Diese sind:

  1. Allgemeine Kosmetika - Kosmetika, die dazu bestimmt sind, zur Verschönerung des menschlichen Körpers, zur Verbesserung der Hautgesundheit oder zur Haarpflege eingerieben, aufgetragen oder aufgesprüht zu werden.
  2. Funktionelle Kosmetika - Produkte mit einem bestimmten Zweck, wie z. B. Hautaufhellung, faltige Haut, Verhinderung von Bräunung oder Sonnenschäden, fallen unter die Kategorie der funktionellen Kosmetika. Am30. Mai 2017 wurden vier Kategorien von Quasi-Arzneimitteln neu als funktionelle Kosmetika eingestuft, darunter Haarfärbemittel, Enthaarungsmittel, Haarprodukte zur äußeren Anwendung und Badezusätze.

Um ein kosmetisches Mittel in Korea zu vermarkten/einzuführen, müssen sich die Hersteller bzw. die Inhaber der Marktzulassung (im Falle der Einfuhr) beim MFDS registrieren lassen. Sobald sie registriert sind, können die Hersteller ihre Produkte in Korea ohne Registrierung vor dem Inverkehrbringen vermarkten, allerdings unterliegen die Produkte der Überwachung nach dem Inverkehrbringen.

Funktionelle Kosmetika müssen von der MFDS gründlich auf ihre Sicherheit geprüft werden. Die Hersteller müssen dem MFDS alle erforderlichen Informationen über das Produkt vorlegen. Nach der Genehmigung kann der Herstellungsprozess des Produkts eingeleitet werden. Um das Produkt auf den Markt zu bringen, müssen die Hersteller erneut eine Sicherheitsgenehmigung vom MFDS einholen.

Funktionelle Kosmetika, die exportiert werden sollen und nicht für den Inlandsgebrauch bestimmt sind, müssen nur den Vorschriften des Einfuhrlandes entsprechen. Kosmetische Inhaltsstoffe (mit Ausnahme von Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Sonnenschutzmitteln) dürfen den Angaben zufolge ohne Genehmigung der MFDS verwendet werden, für ihre Sicherheit sind jedoch die Hersteller verantwortlich.

Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika

Nach dem koreanischen Kosmetikgesetz sind einige Angaben auf den Etiketten der Produkte vorgeschrieben:

  • Name des kosmetischen Mittels
  • Anschrift und Handelsname des Herstellers oder Verkäufers
  • Name aller bei der Herstellung des Produkts verwendeten Inhaltsstoffe (mit Ausnahme von Inhaltsstoffen wie chemischen Spurenstoffen, die für den menschlichen Körper nicht schädlich sind)
  • Gewicht der Zutaten
  • Fertigungsnummer
  • Vorsichtshinweise und Angaben wie Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum zusammen mit dem Herstellungsdatum
  • Preis des Produkts
  • Handelt es sich bei dem Produkt um ein funktionelles Kosmetikum, muss der Begriff "funktionelles Kosmetikum" angegeben werden.

Korea hat aufgrund seiner innovativen Produkte einen großen Einfluss auf die Trends in der weltweiten Kosmetikindustrie, was es zu einem der begehrtesten Märkte für Kosmetikhersteller macht. Vor dem Markteintritt ist es ratsam, sich mit den koreanischen Kosmetikvorschriften vertraut zu machen. Wenn Sie mehr über die koreanische Kosmetikindustrie und ihre Vorschriften erfahren möchten, wenden Sie sich an einen Experten für Kosmetikvorschriften. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie auf dem Laufenden.