
Biozidprodukte schützen Menschen, Tiere und Materialien vor schädlichen Organismen wie Bakterien. Die Biozid-Produkt-Verordnung (BPR) soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleisten und die Funktionsweise des Marktes für Biozid-Produkte in der Europäischen Union (EU) verbessern.
Alle Biozid-Produkte benötigen eine Zulassung, um auf den europäischen Markt zu gelangen. Auch die in dem Biozid-Produkt enthaltenen Wirkstoffe müssen zuvor zugelassen worden sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Praxis. So werden beispielsweise Biozidprodukte mit Wirkstoffen, die unter das Prüfprogramm fallen, häufig auf dem Markt bereitgestellt und unter Einhaltung der nationalen Gesetze verwendet. Ebenso dürfen Produkte mit neuen Wirkstoffen, die noch geprüft werden, auf den Markt gebracht werden, wenn sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben.
Um den Herstellern von Biozid-Produkten die Arbeit zu erleichtern, hat die Europäische Kommission mehrere Zulassungsverfahren vorgesehen. Die Hersteller können sich je nach Produkt und Land, in dem sie ihre Produkte auf den Markt bringen wollen, für eines dieser Verfahren entscheiden.
- Nationale Zulassung und gegenseitige Anerkennung: Um das Produkt nur auf einem einzigen Markt in Verkehr zu bringen, genügt die Zulassung in dem betreffenden Land.
- Erneuerung der nationalen Zulassung und gegenseitige Anerkennung: Die Erneuerung der Produktzulassung kann der Zulassungsinhaber bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats (MSCA) beantragen. Im Falle einer Zulassung mit gegenseitiger Anerkennung muss der Verlängerungsantrag bei der Referenz-MSCA und allen betroffenen MSCAs eingereicht werden.
- Unionszulassung: Eine neue Alternative für Unternehmen, eine EU-weite Zulassung in einem Schritt zu beantragen.
- Vereinfachte Zulassung: Für Produkte, die bestimmte in der Verordnung festgelegte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel ein Produkt, das keine bedenklichen Stoffe enthält.
- Gleiche Biozid-Produkt-Zulassung: Für Produkte, die identisch sind mit einem bereits zugelassenen Biozid-Produkt oder mit einem Biozid-Produkt, dessen Zulassung noch läuft.
Die Hersteller von Biozidprodukten können nun eines der Zulassungsverfahren wählen, um eine schnelle Lieferung ihrer Produkte in der EU-Region, die sie verkaufen möchten, zu gewährleisten. Für ein umfassendes Verständnis dieser Zulassungsprozesse in Europa wenden Sie sich bitte an einen Experten für Regulierungsfragen.