Sicherstellung der Einhaltung der EU-Detergenzienverordnung für Haushaltsreiniger
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Die Einhaltung der EU-Detergenzienverordnung (EG Nr. 648/2004) ist für die Gewährleistung der Sicherheit, Transparenz und Umweltverträglichkeit von Haushaltsreinigungsmitteln, die in der Europäischen Union vermarktet werden, von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus ist es wichtig, die EU-Detergenzienverordnung einzuhalten, um Produkte legal auf den Markt zu bringen, die Konformität von Reinigungsmitteln sicherzustellen und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte, die Hersteller befolgen müssen, um zu verstehen, wie sie die EU-Detergenzienverordnung einhalten können und wie sie konform bleiben.

1. Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Detergenzien nach EU-Recht

Biologisch abbaubare Tenside sind eine der wichtigsten Anforderungen der EU-Verordnung über die Einhaltung der Vorschriften für Waschmittel (Detergent Compliance EU). Wenn sie Sauerstoff ausgesetzt werden, müssen sich diese Stoffe innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60 % abbauen. In einigen Fällen sind zusätzliche Tests erforderlich, insbesondere wenn das Produkt für den industriellen oder professionellen Gebrauch bestimmt ist.

2. Auswahl sicherer Inhaltsstoffe

Die Verordnung legt Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe fest, wobei der Schwerpunkt auf Produkten liegt, die ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen. So wurden beispielsweise Phosphate und Phosphonate für Wasch- und Geschirrspülmittel stark eingeschränkt. Für jeden Inhaltsstoff muss eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden, um Verbraucher und Umwelt vor möglichen Schäden zu schützen.

3. Kennzeichnungsvorschriften für Haushaltsreinigungsmittel in der EU

Eine weitere zentrale Anforderung der Verordnung ist eine klare und informative Kennzeichnung. Jedes Detergenzienprodukt muss die folgenden Angaben zur genauen Kennzeichnung und Verbraucherinformation enthalten:

  • Eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe, um die Verbraucher zu informieren.
  • Dosierungsanweisungen, um Abfall zu vermeiden und eine sichere Anwendung zu gewährleisten.
  • Informationen über Allergene, insbesondere wenn diese zu einem höheren Prozentsatz als 0,01 % vorhanden sind.
  • Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise müssen an die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) angepasst werden.

Produkte, die Enzyme, optische Aufheller oder Desinfektionsmittel enthalten, müssen auf dem Etikett deutlich gekennzeichnet sein.

4. Sicherheitsdatenblätter (SDS) für gefährliche Produkte

Sicherheitsdatenblätter müssen professionellen Anwendern und Händlern zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Detergens gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wird. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die Gefahren, Richtlinien zur sicheren Handhabung, Lagerungsanforderungen und Notfallmaßnahmen.

5. Online-Angaben zu den Inhaltsstoffen

Die Hersteller müssen außerdem eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe online zur Verfügung stellen. In dieser Liste sollten entweder INCI-Namen (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) oder allgemein anerkannte chemische Bezeichnungen verwendet werden.

6. Einhaltung der einschlägigen EU-Verordnungen

Neben der Detergenzienverordnung müssen die Produkte auch folgende Anforderungen erfüllen

Schlussfolgerung

Hersteller können leicht nachvollziehen, wie sie die EU-Detergenzienverordnung einhalten können, indem sie biologische Abbaubarkeit, sichere Inhaltsstoffe, transparente Kennzeichnung und ordnungsgemäße Dokumentation sicherstellen. Für Unternehmen, die fachkundige Beratung suchen, Freyr Unterstützung bei der Überprüfung von Rezepturen, der Erstellung von Dossiers und der Einhaltung von Etikettierungsvorschriften sowie des EU-Umweltzeichens an, um Marken einen nahtlosen Marktzugang in der EU zu ermöglichen.