Biozide in der EU - ein Überblick über die Rechtsvorschriften
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Die Europäische Union (EU) hat strenge Vorschriften erlassen, um die sichere und wirksame Verwendung von Biozidprodukten zu gewährleisten. Biozide sind für die Bekämpfung von Schadorganismen wie Bakterien, Viren und Schädlingen von entscheidender Bedeutung und werden in vielen Bereichen eingesetzt, darunter im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft und bei Haushaltsprodukten. Die Einhaltung der EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR) gewährleistet den Marktzugang und den Verbraucherschutz. Um die Komplexität der Einhaltung der BPR in der EU zu bewältigen, sollten Sie sich mit einem Experten für Regulierungsfragen zusammenschließen .

Dieser Blog gibt einen Überblick über den Rechtsrahmen für Biozide in der EU und beleuchtet die wichtigsten Aspekte der BPR.

Das BPR verstehen

Die Biozid-Verordnung ist die wichtigste Rechtsvorschrift für den Marktzugang und die Verwendung von Biozid-Produkten in der EU. Sie zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig das harmonisierte Funktionieren des Biozidmarktes zu fördern. Die Verordnung gilt für verschiedene Produkte, darunter Desinfektionsmittel, Insektizide, Konservierungsmittel und Repellentien. Zu den wichtigsten Aspekten der BPR gehören die folgenden:

  • Produktzulassung: Gemäß der BPR müssen Biozidprodukte vor dem Inverkehrbringen in der EU je nach Zulassungsstatus des Wirkstoffs die Registrierung in den Mitgliedstaaten oder ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen. Der Prozess umfasst mehrere Stufen, einschließlich der Datenerfassung, Risikobewertung und Beurteilung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der Zulassungsprozess stellt sicher, dass Biozidprodukte die strengen Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit erfüllen. Außerdem kann das Zulassungsverfahren zwischen 90 Tagen und einem Jahr oder länger dauern.
  • Wirkstoffe: Die BPR enthält eine Liste zugelassener Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden dürfen. Nur Wirkstoffe, die in der EU-Liste der zugelassenen Wirkstoffe aufgeführt sind, können legal verwendet werden. Die Liste wird regelmäßig auf der Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen und Risikobewertungen aktualisiert und überarbeitet. Die Unternehmen müssen für ihre Produkte, die Wirkstoffe enthalten, eine Zulassung beantragen und die spezifischen Anforderungen für jede Produktart erfüllen.
  • Produktarten: Biozidprodukte werden in verschiedene Produkttypen eingeteilt, für die jeweils spezifische Anforderungen und Vorschriften gelten. Zu diesen Kategorien gehören Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Konservierungsmittel und mehr. Die BPR enthält detaillierte Richtlinien und Datenanforderungen für jeden Produkttyp, um sicherzustellen, dass sie wirksam und sicher sind und ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.
  • Datenanforderungen und Tests: Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Unternehmen umfassende Daten über die Wirksamkeit des Biozidprodukts, sein toxikologisches Profil, seine Auswirkungen auf die Umwelt und mehr vorlegen. Diese Daten sind entscheidend für die Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts. Die Prüfmethoden und -anforderungen sind EU-weit harmonisiert, um eine einheitliche Bewertung von Biozidprodukten zu gewährleisten.
  • Verpflichtungen für die Lieferkette: Die Biozid-Verordnung legt allen Akteuren in der Biozid-Lieferkette, einschließlich Herstellern, Importeuren und Händlern, Pflichten auf. Jedes Unternehmen muss für die Einhaltung der Verordnung sorgen, einschließlich Aufzeichnungen, Meldepflichten und Zusammenarbeit mit den Behörden. Darüber hinaus müssen Unternehmen die ECHA über ihre Absicht informieren, ein Biozidprodukt in Verkehr zu bringen. Außerdem muss der Hersteller eine juristische Person für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten auf dem EU-Markt gründen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Regelungsrahmen für Biozide in der EU die sichere und wirksame Verwendung von Biozidprodukten gewährleistet und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützt. Das Zulassungsverfahren, die Genehmigung von Wirkstoffen und die Produktkategorisierung tragen zur Aufrechterhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei. Die Hersteller müssen die BPR einhalten, um auf dem EU-Biozidmarkt tätig zu sein. Die Beratung durch einen Regulierungsexperten wie Freyr kann Ihnen dabei helfen, Ihre Biozidprodukte problemlos auf dem EU-Markt zu platzieren.

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