
Nach dem Brexit am 31. Dezember 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Systems zur Regulierung von Biozidprodukten. Die bestehende EU-Biozidprodukteverordnung (EU BPR) wurde in die britische Biozidprodukteverordnung (GB BPR) umgewandelt. Die meisten Aspekte der EU-BPR werden jedoch unter der GB BPR in gleicher Weise weitergeführt.
Hier sind ein paar Aktualisierungen zum GB BPR:
Tabelle 1
Autorisierung | Der Inhaber der Berechtigung muss niedergelassen sein in | Fristen |
Großbritannien | UK (Großbritannien oder NI) | 1. Januar 2022 |
Nordirland | NI/EU/EWR/Schweiz | 1. Januar 2021 |
EU/EWR | NI/EU/EWR/Schweiz | 1. Januar 2021 |
Ref: https://www.youtube.com/watch?v=BlremnIINIs&feature=youtu.be
- Laufende Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen bleiben in GB und Nordirland (NI) bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. (vorbehaltlich der Anforderungen der Einrichtung)
- NI folgt weiterhin der EU
- Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich haben keine Auswirkungen auf die Biozidbranche
Niederlassungsvorschriften:
- GB BPR verlangt, dass die Inhaber der Genehmigung im Vereinigten Königreich (einschließlich NI) ansässig sind.
- Die EU-BPR verlangt, dass der Zulassungsinhaber in der EU/EWR ansässig ist. Ein NI-Zulassungsinhaber muss in der EU/EWR/NI ansässig sein
Folgen der Niederlassungsvorschriften:
- Um die Zulassung zu ändern, müssen die Antragsteller einen Antrag auf "Verwaltungsänderung" stellen, der auf der Website der Health and Safety Executive (HSE) verfügbar ist.
- Für Produkte, die bereits auf dem britischen Markt zugelassen sind, wird eine Übergangsfrist von einem (01) Jahr gewährt.
- Die HSE wird Fristen für die erneute Einreichung in GB vorgeben.
- Die Genehmigung für neue Produkte wird auf der Grundlage der Anträge erteilt.
- Für den Markteintritt sowohl in GB als auch in NI werden - zwei (2) Sätze von Zertifikaten mit den beiden auf dem Produktetikett angegebenen Adressen ausgestellt.
Übergangsregelungen:
- Laufende Wirkstoffe und Produktanträge müssen der HSE bis zu diesem Zeitpunkt erneut vorgelegt werden:
- 31. März 2021, wobei das Vereinigte Königreich an der Spitze steht
- 29. Juni 2021, wenn das Vereinigte Königreich nicht die Federführung hat
- Es muss ein neues Antragsformular von der HSE-Website verwendet werden
- Aufzeigen und Begründen der Datenlücken
- Keine automatischen Entscheidungen über die Nichtzulassung
- Laufende Wirkstoffe und Produktanträge müssen der HSE bis zu diesem Zeitpunkt erneut vorgelegt werden:
Wege zum britischen Markt für Produkte:
Für GB:
- Beantragen Sie einen Antrag bei der HSE gemäß der GB BPR oder
- Beantragen Sie bei der HSE einen ungehinderten Zugang (sobald das Produkt in NI zugelassen ist)
Für NI:
- Beantragen Sie einen Antrag bei der HSE gemäß der EU-BPR (national oder MR) oder
- Beantragen Sie bei der ECHA eine EU-Zulassung gemäß EU-BPR
Einreichung oder Wiedervorlage von Anträgen und Dossiers bei GB:
- Laden Sie den entsprechenden Antrag von der HSE-Website herunter
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per E-Mail an die HSE
- Sie erhalten einen Upload-Link mit einer Gültigkeit von fünf (5) Tagen, über den Sie die für die Bewerbung erforderlichen Dateien hochladen müssen
Daher müssen die Zulassungsinhaber gemäß Tabelle 1 eingerichtet sein und die von der HSE vorgegebenen Fristen kennen. Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist recht komplex und erfordert genaue Kenntnisse der regionalen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Konsultieren Sie einen Experten für die Einhaltung. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie auf dem Laufenden.