
Schwermetalle sind in der uns umgebenden Umwelt allgegenwärtig. Schwermetallhaltige Inhaltsstoffe wie Thimerosal (Quecksilber) und Bleiacetat wurden in der Vergangenheit als kosmetische Inhaltsstoffe verwendet. Sie wurden auch als Reaktionskatalysatoren bei der chemischen Synthese und bei der Herstellung von Industrieanlagen, Behältern oder Verschlüssen verwendet.
Diese Schwermetalle können als Verunreinigungen (gemeinhin als elementare Verunreinigungen bezeichnet) in kosmetischen Rohstoffen und/oder kosmetischen Fertigprodukten vorkommen. Health Canada erkennt an, dass Schwermetallverunreinigungen in kosmetischen Mitteln aufgrund der Allgegenwärtigkeit dieser Elemente unvermeidbar sind, aber wo immer technisch möglich entfernt werden sollten.
Einige Elemente, wie Eisen, Zink, Kobalt usw., sind für den menschlichen Körper in Spuren lebenswichtig. Einige von ihnen sind relativ ungiftig, wie Silber, Indium usw. Im Gegensatz dazu sind einige Schwermetalle für den Körper nicht essentiell und stellen unabhängig vom Expositionsweg ein Gesundheitsrisiko dar. Außerdem stellen sie aufgrund ihres Bioakkumulationspotenzials eine Gefahr für die Umwelt dar. Unter den Schwermetallverunreinigungen sind Blei, Kadmium, Quecksilber, Arsen, Antimon, Kadmium und Nickel außerordentlich giftig (krebserregend, fortpflanzungs- und entwicklungsgefährdend und/oder sensibilisierend).
Daher muss der Gehalt an diesen Schwermetallen zum Schutz des Verbrauchers kontrolliert werden. Diese toxischen Metalle werden in Kosmetika von verschiedenen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Die folgende Tabelle zeigt die Schwermetallgrenzwerte für fertige Kosmetika auf den wichtigsten Weltmärkten.
Tabelle: Schwermetall-Grenzwerte für Kosmetika auf den wichtigsten globalen Märkten
Schwermetalle | Deutsch (EU) | GCC | ASEAN | Thailand | China | Indien (BIS)* | Kanada | Korea | Taiwan | US-FDA |
Blei | 2 ppm | 10 ppm | 20 ppm | 20 ppm | 10 ppm | 20 ppm | 10 ppm | 20 ppm | 10 ppm | 20 ppm (Farbstoffe) 10 ppm (Lippenpflegeprodukte) |
Kadmium | 0,1 ppm | 3 ppm | 5 ppm | 3 ppm | 5 ppm | - | 3 ppm | 5 ppm | 5 ppm | - |
Quecksilber | 0,1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | - | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm | 1 ppm (Farbstoffe) |
Arsen | 0,5 ppm | 3 ppm | 5 ppm | 5 ppm | 2 ppm | 2 ppm | 3 ppm | 10 ppm | 3 ppm | 3 ppm (Farbstoffe) |
Antimon | 0,5 ppm | 5 ppm | - | - | - | - | 5 ppm | 10 ppm | - | - |
Nickel | 10 ppm | - | - | - | - | - | - | 10 ppm | - | - |
*Grenzwerte für kosmetische Farbstoffe; GCC - Golfkooperationsrat; ASEAN - Verband Südostasiatischer Nationen; BIS - Bureau of Indian Standards |
Derzeit werden die Grenzwerte für Schwermetalle in Kosmetika größtenteils auf der Grundlage von Werten festgelegt, die technisch vermieden werden können. Als Beispiel können wir die vom deutschen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und von Health Canada festgelegten Grenzwerte nennen.
Kurz gesagt, Kosmetikhersteller müssen die Schwermetallgrenzwerte einhalten, um ihre globale Präsenz zu erweitern. Wenn Sie Unterstützung bei der Regulierung von Kosmetika und einen problemlosen globalen Markteintritt benötigen, wenden Sie sich an Freyr.