
Die Kennzeichnung von Reinigungsmitteln unterscheidet sich nicht von der Kennzeichnung anderer Konsumgüter, wenn es um die Offenlegung von Inhaltsstoffen geht. Unternehmen sollten Sicherheitspraktiken anwenden, die Verbraucher und Arbeitnehmer während des Verbrauchs schützen.
Der California Cleaning Product Right to Know Act of 2017 (US Senate Bill 258) wurde am 15. Oktober 2017 in Kraft gesetzt und tritt 2020 und 2021 in Kraft. Die Verordnung und die Anforderungen sind hier zu Ihrer Information zusammengefasst:
Was ist der California Cleaning Product Right to Know Act of 2017?
Der California Cleaning Product Right to Know Act ist ein Gesetz, das vorschreibt, dass umfangreiche Informationen über Inhaltsstoffe klar aufgelistet und offengelegt werden müssen:
- Produktbezeichnung
- Website des Herstellers oder des Unternehmens
Warum ist dieses Gesetz wichtig?
Das Gesetz zielt darauf ab, Verbrauchern und Arbeitnehmern Informationen über die Inhaltsstoffe eines Produkts zur Verfügung zu stellen, um sie zu fundierten Kaufentscheidungen zu ermutigen und die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit durch die Exposition gegenüber potenziell schädlichen Chemikalien in einem Produkt zu verringern, was letztlich zu einer Transparenz der Lieferkette führt.
Für welche Reinigungsmittel gilt diese Offenlegung?
Die Vorschriften des Gesetzes über die Offenlegung von Inhaltsstoffen gelten für "ausgewiesene Produkte", d. h. Fertigerzeugnisse, die für Reinigungszwecke im Haushalt, in Einrichtungen oder in der Gebäudereinigung bestimmt sind. Sie umfassen:
- Luftpflegeprodukte wie z. B. Lufterfrischer
- Automobilprodukte wie Wachs, Politur, Reinigungsmittel und Oberflächenbehandlung für Außen- und Innenbereiche von Kraftfahrzeugen.
- Allgemeine Reinigungsmittel wie Boden-, Glas-, Teppich- und Fliesenreiniger, Desinfektionsmittel, Waschmittel usw.
- Politur oder Bodenpflegemittel wie Politur, Wachs, Restaurator usw.
Welche Produkte sind vom Gesetz über die Offenlegungspflicht ausgenommen?
- Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika, einschließlich Körperpflegeprodukte wie Zahnpasta, Shampoos, Handseifen, Handdesinfektionsmittel usw.
- Spezifische Industrieprodukte werden in der Öl- und Gasförderung, der Stahlproduktion, der Schwerindustrie, der industriellen Wasseraufbereitung, der Textilpflege, der Verpackung von Lebensmitteln und Getränken sowie der Verarbeitung eingesetzt.
- Testmuster eines bestimmten Produkts, das nicht für den Einzelverkauf, Wiederverkauf oder Einzelhandel verpackt ist.
Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?
Das Gesetz gilt für:
- Hersteller von bestimmten Produkten, die im Staat verkauft werden
- Vertriebshändler für Eigenmarken
Was sind die Kennzeichnungsvorschriften?
Angabe der Inhaltsstoffe auf dem Produktetikett: Auf dem Etikett des Produkts sollten die Inhaltsstoffe angegeben werden:
- Eine Liste aller absichtlich zugesetzten Inhaltsstoffe, die in dem bezeichneten Produkt enthalten sind, sofern es sich nicht um vertrauliche Geschäftsinformationen handelt.
- Duft- oder Farbstoffe können auf dem Produktetikett als "Duftstoffe" bzw. "Farbstoffe" aufgeführt werden.
- Offenlegung der absichtlich hinzugefügten Zutaten und aller Zutaten, die in einer der zweiundzwanzig (22) benannten Listen aufgeführt sind.
- Offenlegung von Duftstoffallergenen, die zu 0,01 % oder mehr (100 ppm) vorhanden sind und in Anhang III der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 aufgeführt sind. Wenn ein Duftstoffallergen in dem Produkt vorkommt, muss der Satz "Enthält Duftstoffallergen(e)" auf dem Etikett erscheinen.
- Die in der Zutatenliste aufgeführten Zutaten, die anzugeben sind, müssen die folgenden Nomenklatursysteme in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge aufweisen:
- Wörterbuch für Inhaltsstoffe von Konsumgütern der Household and Commercial Products Association (HCPA-Wörterbuch) oder Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI)
- Nomenklatur der Internationalen Union für reine und angewandte Chemie (IUPAC)
- Name im Chemical Abstracts Index
- Gebräuchliche chemische Bezeichnung
- Eine gebührenfreie Nummer des Herstellers
- Eine Website-Adresse des Herstellers, die alle in Abschnitt 108954.5 des Gesetzes geforderten Informationen enthält
Diese Vorschrift trat am 01. Januar 2021 in Kraft, als die Hersteller verpflichtet wurden, Informationen zu den Inhaltsstoffen auf dem Produktetikett anzugeben.
Offenlegung der Inhaltsstoffe auf der Webseite: Die Webseite des Unternehmens muss eine Produktwebseite enthalten, auf der die folgenden Informationen offengelegt werden:
- Eine Liste aller absichtlich zugesetzten Inhaltsstoffe, die in dem Erzeugnis enthalten sind, muss beigefügt werden, mit Ausnahme der folgenden:
- Offenlegungspflichtige Duftstoffbestandteile
- Absichtlich hinzugefügte Inhaltsstoffe, die als vertrauliche Geschäftsinformationen gelten
- Absichtlich hinzugefügte Zutaten, die in dem Erzeugnis enthalten sind, müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt werden; bei Zutaten unter 1 % kann die Reihenfolge ihres Gewichts unberücksichtigt bleiben.
- Eine Liste aller nicht-funktionellen Bestandteile muss mit mindestens 0,01% (100ppm) angegeben werden, mit Ausnahme von 1,4-Dioxan, das mit mindestens 0,001% (10ppm) im Endprodukt angegeben werden muss.
- CAS-Nummer für jeden aufgelisteten Inhaltsstoff ("not available" - wenn die CAS-Nummer nicht verfügbar ist und "withheld" - im Falle eines Antrags auf vertrauliche Geschäftsinformationen)
- Name des Inhaltsstoffs und funktioneller Zweck (Duft- oder Farbstoff) der absichtlich zugesetzten Inhaltsstoffe
- Liste aller Duftstoffbestandteile, die in der benannten Liste aufgeführt sind; Liste aller Duftstoffallergene, die in Anhang III der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 aufgeführt sind und gemäß der EU-Detergenzienverordnung Nr. 648/2004 oder späteren Aktualisierungen dieser Verordnungen gekennzeichnet werden müssen, wenn sie in dem Produkt in einer Konzentration von 0,01 % (100 ppm) oder mehr enthalten sind
- Weblinks zu ausgewiesenen Listen für jeden angegebenen Inhaltsstoff
- Ein Link zum Sicherheitsdatenblatt (SDS) des Produkts
Die Offenlegung auf der Website gilt seit dem 01. Januar 2020. Ein wichtiger Punkt, der hier zu beachten ist, ist, dass alle Produkte, die vor den oben genannten Fristen hergestellt, aber nach der Frist verkauft werden, das Herstellungsdatum (Tag, Monat und Jahr) oder einen Code, der das Herstellungsdatum angibt, auf dem Etikett und auf der Website angeben müssen.
Wichtige Erkenntnisse für die Hersteller
Der Gesetzesentwurf 258 des US-Senats lässt keine Zweifel aufkommen. Hersteller und Händler von Eigenmarken müssen die Vorschriften einhalten, damit die Kunden beim Kauf des Produkts eine fundierte Entscheidung treffen können. Die Kenntnis der Inhaltsstoffe verringert potenziell das Risiko von Gefahren, die mit der Verwendung dieser Stoffe verbunden sind, was einen großen Unterschied macht und den Verbrauchern das wohlverdiente Recht auf Wahlfreiheit gibt.
Nach dem California Cleaning Product Right to Know Act ist auch New York dabei, ein eigenes Gesetz zur Offenlegung von Inhaltsstoffen zu erlassen, in dem das Department of Environmental Conservation (DEC) ein Regelungsverfahren zur Änderung des Household Cleaning Information Disclosure Program einleitet. Nicht nur die Bundesstaaten, sondern auch Einzelhändler wie Walmart und Target geben ihre eigenen Richtlinien zur Offenlegung von Chemikalien und Inhaltsstoffen heraus, da die Transparenz der Lieferkette immer mehr ans Licht kommt und die Verbraucher mehr Klarheit bei der Produktkennzeichnung erwarten.
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