
Als einer der wichtigsten Exportsektoren des Vereinigten Königreichs könnte die chemische Industrie durch den Brexit hart getroffen werden. Britische Unternehmen konkurrieren bereits mit den amerikanischen und asiatischen Märkten und stehen unter enormem Druck, da sie mit höheren F&E-Kosten zu kämpfen haben.
Außerdem wird es immer sicherer, dass die britische Regierung ein neues Regulierungssystem einführen wird. Chemieunternehmen, die ab 2021 weiterhin auf dem britischen Markt tätig sein wollen, müssen sowohl die REACH-Verordnung der EU als auch die britische REACH-Verordnung einhalten. Britische Unternehmen können keine EU-REACH-Registrierungen besitzen, selbst wenn sie diese derzeit einhalten. Sie müssen ihren Konformitätsstatus in das neue britische REACH-System umwandeln, um diese Stoffe weiterhin herstellen oder in das Vereinigte Königreich einführen zu können.
Für britische Unternehmen, die derzeit chemische Stoffe in andere EU-Staaten exportieren, gibt es ab 2021 keine Übergangsmaßnahmen. Da die britischen Unternehmen dann nicht mehr als Unternehmen innerhalb der EU gelten, können sie die REACH-Verpflichtungen der EU nicht direkt erfüllen. Dies hätte Auswirkungen auf die Kunden in der EU, da sie nicht mehr bei den britischen Unternehmen einkaufen können, bis diese Frage geklärt ist.
Schließlich ist eine Divergenz im System der Rechtsbehelfe zwischen dem Vereinigten Königreich und dem EU-Chemikalienrecht zu erwarten. Dies bedeutet auch, dass im Vereinigten Königreich wahrscheinlich eine neue Stelle für Entscheidungen geschaffen wird.
Angesichts des aktuellen BREXIT-Szenarios müssen Unternehmen darauf vorbereitet sein, potenzielle regulatorische Verfahrensherausforderungen zu bewältigen. Die Hersteller müssen proaktiv alle regulatorischen Änderungen sofort verfolgen, um ihr Lieferkettenmanagement aufrechtzuerhalten. Sie können auch in Erwägung ziehen, sich an einen Experten zu wenden, um die sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und im Vereinigten Königreich zu erfüllen. Handeln Sie jetzt!
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