
Mit dem Ausbruch der weltweiten Pandemie kämpft Malaysia weiter gegen COVID-19. Diese Zeit war sowohl für die malaysische Pharmaindustrie als auch für die Verbraucher überwältigend. Da die öffentliche und persönliche Hygiene zur ersten Verteidigungsmaßnahme gegen das Virus wurde, konnte ein verändertes Verbraucherverhalten beobachtet werden, insbesondere in Bezug auf hygienerelevante Produkte auf dem malaysischen Markt. Die Nachfrage nach Flächendesinfektionsmitteln, die zu diesen Hygieneprodukten gehören, hat stark zugenommen.
Die Tatsache, dass die Desinfektionsverfahren das Potenzial für eine bakterielle oder virale Kontamination verringern und sowohl im klinischen als auch im nichtklinischen Bereich unerlässlich sind, hat das malaysische Gesundheitsministerium veranlasst, diese Produkte zu regulieren.
Kürzlich hat das malaysische Gesundheitsministerium die National Pharmaceutical Regulatory Authority (NPRA) als offizielle Regulierungsbehörde für Flächendesinfektionsmittel in Malaysia benannt. Da Flächendesinfektionsmittel in Malaysia nicht formell reguliert sind, hat die NPRA in Zusammenarbeit mit zahlreichen Branchenexperten ein Leitliniendokument entwickelt.
Nach den derzeitigen Richtlinien werden Desinfektions- und Desinfektionsmittel in die folgenden drei (03) Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: Zur Desinfektion oder Desinfizierung von Haut/Körperteilen von Mensch und Tier
- Kategorie 2: Zur Desinfektion oder Desinfizierung von Medizinprodukten
- Kategorie 3: Zur Desinfektion oder Desinfizierung aller Arten von Oberflächen (außer für Menschen, Tiere und medizinische Geräte)
Diese Leitlinien dienen als Referenz für die Herstellung, die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln in Malaysia. Sie sollen darüber hinaus dazu dienen:
- die Hersteller anzuleiten, sichere und wirksame Inhaltsstoffe zu verwenden
- Ermöglicht den Herstellern die Auswahl geeigneter Normen zur Unterstützung ihrer Angaben
- Ermöglicht die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts gemäß den Anweisungen
- Unterstützung der Aufsichtsbehörde bei der Bewertung der gekennzeichneten Ansprüche
Die Registrierung von Flächendesinfektionsmitteln ist freiwillig, und jeder Antragsteller, der ein Flächendesinfektionsmittel registrieren lassen möchte, muss die Produktinformationen und die dazugehörigen Unterlagen manuell bei der NPRA zur Bewertung einreichen. Die Einreichung erfolgt nur nach Terminvereinbarung. Derzeit beträgt die Gültigkeitsdauer der Registrierung zwölf (12) Monate und es wird keine Registrierungsgebühr erhoben.
Diese Verordnung wird die Versorgung mit hochwertigen Flächendesinfektionsmitteln in Malaysia sicherstellen. Die Hersteller von Desinfektionsmitteln werden von der Zusammenarbeit mit einer Gesundheitsbehörde profitieren, und die Verbraucher können auf HA-geprüfte, sichere und wirksame Produkte zurückgreifen. Die Richtlinien werden von der NPRA laufend überarbeitet, daher ist es ratsam, sich über die Informationen und Anforderungen der Gesundheitsbehörde auf dem Laufenden zu halten. Um Fallstricke während des Registrierungsprozesses zu vermeiden, wenden Sie sich an einen Experten für Regulierungsfragen.