Mit dem Ausbruch der weltweiten Pandemie kämpft Malaysia weiter gegen COVID-19. Diese Zeit war sowohl für die malaysische Pharmaindustrie als auch für die Verbraucher überwältigend. Da die öffentliche und persönliche Hygiene zur ersten Verteidigungsmaßnahme gegen das Virus wurde, konnte ein verändertes Verbraucherverhalten beobachtet werden, insbesondere in Bezug auf hygienerelevante Produkte auf dem malaysischen Markt. Die Nachfrage nach Flächendesinfektionsmitteln, die zu diesen Hygieneprodukten gehören, hat stark zugenommen.
Die Tatsache, dass die Desinfektionsverfahren das Potenzial für eine bakterielle oder virale Kontamination verringern und sowohl im klinischen als auch im nichtklinischen Bereich unerlässlich sind, hat das malaysische Gesundheitsministerium veranlasst, diese Produkte zu regulieren.
Vor kurzem hat das Gesundheitsministerium die Nationale Arzneimittelbehörde (NPRA) als offizielle Regulierungsbehörde für Oberflächendesinfektionsmittel in Malaysia bekannt gegeben. Da Oberflächendesinfektionsmittel in Malaysia nicht offiziell reguliert sind, NPRA die NPRA in Zusammenarbeit mit Branchenexperten einen Leitfaden mit zahlreichen Empfehlungen erstellt.
Nach den derzeitigen Richtlinien werden Desinfektions- und Desinfektionsmittel in die folgenden drei (03) Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: Zur Desinfektion oder Desinfizierung von Haut/Körperteilen von Mensch und Tier
- Kategorie 2: Zur Desinfektion oder Desinfizierung von Medizinprodukten
- Kategorie 3: Zur Desinfektion oder Desinfizierung aller Arten von Oberflächen (außer für Menschen, Tiere und medizinische Geräte)
Diese Leitlinien dienen als Referenz für die Herstellung, die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln in Malaysia. Sie sollen darüber hinaus dazu dienen:
- die Hersteller anzuleiten, sichere und wirksame Inhaltsstoffe zu verwenden
- Ermöglicht den Herstellern die Auswahl geeigneter Normen zur Unterstützung ihrer Angaben
- Ermöglicht die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts gemäß den Anweisungen
- Unterstützung der Aufsichtsbehörde bei der Bewertung der gekennzeichneten Ansprüche
Die Registrierung von Flächendesinfektionsmitteln ist freiwillig. Jeder Antragsteller, der ein Flächendesinfektionsmittel registrieren lassen möchte, muss die Produktinformationen und die zugehörigen Unterlagen manuell bei der NPRA Bewertung einreichen. Die Einreichung erfolgt nur nach Terminvereinbarung. Derzeit beträgt die Gültigkeitsdauer der Registrierung zwölf (12) Monate, und es wird keine Registrierungsgebühr erhoben.
Diese Verordnung gewährleistet einen reibungslosen Fluss hochwertiger Flächendesinfektionsmittel in Malaysia. Die Hersteller von Desinfektionsmitteln profitieren von der Zusammenarbeit mit einer Gesundheitsbehörde, und die Verbraucher können sich auf HA-geprüfte, sichere und wirksame Produkte verlassen. Die Richtlinien werden von der NPRA kontinuierlich überprüft NPRA Es wird NPRA empfohlen, sich regelmäßig über die Informationen und Anforderungen der Gesundheitsbehörde auf dem Laufenden zu halten. Um Fallstricke während des Registrierungsprozesses zu vermeiden, Reach einen Experten für Regulierungsfragen.