Anforderungen an chemische Etiketten in den US
1 Minute lesen

Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat in Anlehnung an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen neue Anforderungen an die Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien als Teil ihrer jüngsten Überarbeitung des Hazard Communication Standard, 29 CFR 1910.1200 (HCS), angenommen. Die Überarbeitung soll eine bessere Qualität und Einheitlichkeit bei der Einstufung und Kennzeichnung aller Chemikalien gewährleisten und das Verständnis der Arbeitnehmer verbessern, d. h. die Arbeitnehmer werden besser über den sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien informiert, um Verletzungen und Krankheiten im Zusammenhang mit der Exposition zu vermeiden.

Nach dem überarbeiteten HCS besteht der erste Schritt für Hersteller, Importeure und Händler bei der Entwicklung eines Etiketts darin, die chemische(n) Gefahr(en) zu identifizieren und zu klassifizieren. Es müssen Informationen zu den Anhängen A, B und C gesammelt werden. 

  • Anhang A - zur Bestimmung der Einstufung von Stoffen oder Gemischen als gesundheitsgefährdend
  • Anhang B - zur Bestimmung der Kriterien für physikalische Gefahren
  • Anhang C - zur Bestimmung der geeigneten Gefahrenhinweise und Piktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise

Sobald die Informationen gesammelt sind, kann ein Etikett auf der Grundlage der folgenden Elemente erstellt werden:

  • Produkt-Identifikator: Code, Name des Produkts
  • Identifizierung des Lieferanten: Firmenname, Adresse, Stadt, Bundesland, Land, Notrufnummer
  • Sicherheitshinweise: Informationen über die empfohlenen Maßnahmen zur Minimierung/Vermeidung schädlicher Auswirkungen durch die Exposition gegenüber der gefährlichen Chemikalie/unsachgemäße Lagerung/Handhabung. Es gibt vier Arten von Sicherheitshinweisen:
    1. Lagerung
    2. Prävention (zur Minimierung der Exposition)
    3. Reaktion (Notfallmaßnahmen bei unbeabsichtigter Verschüttung/Exposition und Erste-Hilfe-Maßnahmen)
    4. Entsorgung
  • Gefahrenpiktogramme: Piktogramme über die Art der Schädigung von Menschen oder der Umwelt
  • Angaben zur Gefährdung: Informationen über Art und Ausmaß der Gefahr
  • Ergänzende Informationen: Gebrauchsanweisung, Gesamtgewicht, Chargennummer, Bruttogewicht, Abfülldatum, Verfallsdatum

Hier finden Sie ein Musteretikett, das Ihnen bei der Identifizierung der erforderlichen Etikettenelemente hilft.

Quelle: https://www.osha.gov/sites/default/files/publications/OSHA3492QuickCardLabel.pdf

Hersteller und Importeure, die ihre chemischen Stoffe oder Gemische in den US einführen oder importieren möchten, müssen die oben genannten Kennzeichnungsvorschriften befolgen und entsprechende Informationen auf dem Etikett angeben. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zu Nachbesserungen und Verzögerungen beim Markteintritt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Ihre Kennzeichnungsvorschriften entsprechend Ihrem Produktportfolio zu analysieren. Um Probleme zu vermeiden und die Vorschriften einzuhalten, Reach einenExperten für Chemikalienrecht.