Verständnis der MSDS in der EU
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Chemikalienhersteller, die in der Europäischen Union (EU) tätig sind, müssen die Anforderungen des Sicherheitsdatenblatts (MSDS) verstehen und einhalten. Ein MSDS, auch bekannt als Sicherheitsdatenblatt (SDS), ist ein Dokument, das detaillierte Informationen zu den Gefahren einer chemischen Substanz oder Mischung sowie Anweisungen zu deren sicherer Handhabung, Lagerung und Entsorgung enthält.

MSDS und -Format

Gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) müssen alle in der EU hergestellten oder importierten gefährlichen Chemikalien oder Gemische mit einem konformen Sicherheitsdatenblatt (SDB) versehen sein. Gemäß Artikel 31 der REACH müssen Lieferanten von Chemikalien – unabhängig davon, ob es sich um Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, Händler oder nur Vertreter handelt – ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen, das der REACH entspricht, wenn die von ihnen gelieferte Chemikalie oder Mischung als gefährlich eingestuft wird. Das bereitgestellte Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem es verwendet wird, einschließlich Online-Verkäufen, und muss die sechzehn (16) in Artikel 31 Absatz 6 der REACH festgelegten Abschnitte enthalten. Darüber hinaus muss das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisiert werden, wenn neue Informationen zu Gefahren oder Risikomanagementmaßnahmen verfügbar werden.

MSDS der EU MSDS sind in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) festgelegt, die mit dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen (UN) übereinstimmt.

Für Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber bestimmte gefährliche Stoffe enthalten, sollte ein SDB bereitgestellt werden, wenn dies von nachgeschalteten Anwendern oder Händlern verlangt wird. Wenn kein SDB erforderlich ist, muss der Lieferant dennoch ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung bereitstellen, z. B. Informationen über etwaige Verwendungsbeschränkungen.

Das MSDS besteht aus den folgenden sechzehn (16) Abschnitten:

Wichtige Punkte für Chemieunternehmen zur Einhaltung der MSDS

  • Stellen Sie eine genaue Einstufung und Kennzeichnung des chemischen Stoffes oder Gemisches gemäß der CLP sicher.
  • Geben Sie detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Chemikalie an, einschließlich der Identität und Konzentration der gefährlichen Inhaltsstoffe.
  • Beschreiben Sie die potenziellen Gesundheits- und Umweltgefahren im Zusammenhang mit der Chemikalie, einschließlich akuter und chronischer Wirkungen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verfahren zur Brandbekämpfung im Falle einer Exposition oder eines Notfalls sind anzugeben.
  • Geben Sie Hinweise zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Chemikalie, um die Risiken für Arbeitnehmer und Umwelt zu minimieren.
  • Geben Sie die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PPE) für den Umgang mit der Chemikalie an.
  • Geben Sie die relevanten physikalischen und chemischen Eigenschaften der Chemikalie an, z. B. Siedepunkt, Flammpunkt und Löslichkeit.
  • Stellen Sie sicher, dass das MSDS überprüft und aktualisiert MSDS , sobald neue Informationen verfügbar sind oder sich die Einstufung der Chemikalie ändert.
  • Stellen Sie das MSDS jeder Person innerhalb der EU, die es anfordert, MSDS zur Verfügung.
  • Stellen Sie sicher, dass das MSDS in der/den Amtssprache(n) des/der EU-Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten verfügbar MSDS , in dem/denen die Chemikalie vermarktet wird.

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen und die Bereitstellung umfassender MSDS können Chemiehersteller in der EU zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien beitragen, Arbeitnehmer und Umwelt schützen und die einschlägigen Vorschriften einhalten.

Jüngste Änderungen der aktuellen SDS-Anforderungen

Eine neue Verordnung (EG) 2020/878 wurde veröffentlicht, die REACH II REACH (Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern) ändert und erhebliche Aktualisierungen der aktuellen Sicherheitsdatenblätter in Bezug auf folgende Punkte vorschreibt:

  • Einschließlich technischer Inhalte wie spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL), Multiplikationsfaktoren (M-Faktoren) und Schätzungen der akuten Toxizität (ATE).
  • Spezifische Anforderungen an die Gefahrenkommunikation für neue Gefahren, insbesondere Nanomaterialien und endokrine Disruptoren.
  • Detaillierte Beschreibung der physikochemischen Eigenschaften.
  • Einbeziehung von Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz.
  • Struktur-/Formatierungsänderungen wie die Aufnahme eindeutiger Formelkennungen für Gemische.

Sicherheitsdatenblätter sollten ab dem 1. Januar 2023 den geänderten Anforderungen von REACH II REACH entsprechen (Anpassungszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022). Freyr Sie bei der Einhaltung der oben genannten Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter unterstützen.

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