Verständnis der MSDS-Anforderungen in der EU
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Hersteller von Chemikalien, die in der Europäischen Union (EU) tätig sind, müssen die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (SDB) kennen und einhalten. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über die mit einem chemischen Stoff oder einem Gemisch verbundenen Gefahren sowie Hinweise zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung enthält.

EU-SDB-Anforderungen und Format

Gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) müssen alle gefährlichen Chemikalien oder Gemische, die in der EU hergestellt oder importiert werden, mit einem konformen SDB versehen sein. Gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Chemikalien - unabhängig davon, ob sie Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, Händler oder Alleinvertreter sind - ihren Kunden ein der REACH-Verordnung entsprechendes SDB zur Verfügung stellen, wenn die von ihnen gelieferte Chemikalie oder das Gemisch als gefährlich eingestuft wird. Das bereitgestellte SDB muss in der Amtssprache des Marktlandes abgefasst sein, in dem es in Verkehr gebracht wird, einschließlich des Online-Verkaufs, und muss die sechzehn (16) in Artikel 31 Absatz 6 der REACH-Verordnung genannten Abschnitte enthalten. Außerdem muss das SDB unverzüglich aktualisiert werden, wenn neue Informationen über Gefahren oder Risikomanagementmaßnahmen verfügbar werden.

Die EU-Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) festgelegt, die mit dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen (UN) übereinstimmt.

Für Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber bestimmte gefährliche Stoffe enthalten, sollte ein SDB bereitgestellt werden, wenn dies von nachgeschalteten Anwendern oder Händlern verlangt wird. Wenn kein SDB erforderlich ist, muss der Lieferant dennoch ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung bereitstellen, z. B. Informationen über etwaige Verwendungsbeschränkungen.

Das SDB-Format besteht aus den folgenden sechzehn (16) Abschnitten:

Wichtige Punkte für Chemikalienhersteller zur Einhaltung der EU-SDB-Anforderungen

  • Sorgen Sie für eine genaue Einstufung und Kennzeichnung des chemischen Stoffs oder Gemischs gemäß der CLP-Verordnung.
  • Geben Sie detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Chemikalie an, einschließlich der Identität und Konzentration der gefährlichen Inhaltsstoffe.
  • Beschreiben Sie die potenziellen Gesundheits- und Umweltgefahren im Zusammenhang mit der Chemikalie, einschließlich akuter und chronischer Wirkungen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verfahren zur Brandbekämpfung im Falle einer Exposition oder eines Notfalls sind anzugeben.
  • Geben Sie Hinweise zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Chemikalie, um die Risiken für Arbeitnehmer und Umwelt zu minimieren.
  • Geben Sie eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Umgang mit der Chemikalie an.
  • Geben Sie die relevanten physikalischen und chemischen Eigenschaften der Chemikalie an, z. B. Siedepunkt, Flammpunkt und Löslichkeit.
  • Stellen Sie sicher, dass das Sicherheitsdatenblatt überprüft und aktualisiert wird, wenn neue Informationen verfügbar werden oder sich die Einstufung der Chemikalie ändert.
  • das Sicherheitsdatenblatt jeder Person, die es innerhalb der EU anfordert, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Stellen Sie sicher, dass das SDB in der/den Amtssprache(n) des EU-Mitgliedstaats/der EU-Mitgliedstaaten, in dem/denen die Chemikalie vermarktet wird, verfügbar ist.

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen und die Bereitstellung umfassender Sicherheitsdatenblätter können Chemikalienhersteller in der EU zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien beitragen, Arbeitnehmer und die Umwelt schützen und die einschlägigen Vorschriften einhalten.

Jüngste Änderungen der aktuellen SDS-Anforderungen

Es wurde eine neue EG-Verordnung 2020/878 veröffentlicht, die den REACH-Anhang II (Anforderungen an die Erstellung von SDB) ändert und erhebliche Aktualisierungen der aktuellen SDB in Bezug auf die folgenden Punkte erfordert:

  • Einschließlich technischer Inhalte wie spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL), Multiplikationsfaktoren (M-Faktoren) und Schätzungen der akuten Toxizität (ATE).
  • Spezifische Anforderungen an die Gefahrenkommunikation für neue Gefahren, insbesondere Nanomaterialien und endokrine Disruptoren.
  • Detaillierte Beschreibung der physikochemischen Eigenschaften.
  • Einbeziehung von Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz.
  • Struktur-/Formatierungsänderungen wie die Aufnahme eindeutiger Formelkennungen für Gemische.

SDB sollten ab dem 01. Januar 2023 mit den geänderten Anforderungen des REACH-Anhangs II konform sein (Anpassungszeitraum: 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022). Freyr kann Sie bei der Einhaltung der oben genannten SDB-Anforderungen für Ihre Produkte unterstützen.

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