BPOM, Indonesien regelt Normen für den Gehalt an Mikroorganismen in fermentierten verarbeiteten Lebensmitteln
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Indonesien ist bei der Regulierung von verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken einen Schritt weiter gekommen. Die Badan Pengawas Obat dan Makanan (BPOM), die indonesische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelkontrolle, hat eine Reihe von Richtlinien oder biotischen Vorschriften erlassen. Das neue Regelwerk regelt nicht nur das Vorhandensein von Mikroorganismen in allgemeinen verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken wie Joghurt und Kombucha, sondern gilt auch für Probiotika.

Warum war die biotische Regulierung erforderlich?

In den letzten Jahren hat die Vorliebe der Verbraucher für fermentierte Lebensmittel in mehreren südostasiatischen Ländern wie Indonesien exponentiell zugenommen. Diese Lebensmittel enthalten Mikroorganismen, z. B. den beliebten Laktobazillus in Joghurt, die gesundheitliche Vorteile wie eine verbesserte Darmgesundheit und Immunität bieten. Das Problem besteht darin, dass die meisten dieser fermentierten Lebensmittel in verarbeiteter Form vermarktet werden. Abgepackte Joghurts und abgefüllter Kombucha überschwemmen nach wie vor den Lebensmittelmarkt, da sie als gesund gelten; um sicherzustellen, dass diese abgepackten Lebensmittel für den menschlichen Verzehr sicher sind, hat die BPOM diesen Schritt unternommen.

Welche verschiedenen Mikroorganismen sind gemäß der Verordnung zugelassen?

Die Liste der zulässigen Mikroorganismen umfasst die folgenden sechzehn (16) Arten von Bakterien:

  • Bifidobacterium animalis
  • Bifidobacterium breve
  • Bifidobacterium lactis
  • Bifidobacterium longum
  • Lactobacillus acidophilus
  • Lactobacillus casei
  • Lactobacillus fermentum
  • Lactobacillus lactis
  • Lactobacillus paracasei
  • Lactobacillus plantarum
  • Lactobacillus reuteri
  • Lactobacillus rhamnosis
  • Leuconostoc citreum
  • Lactobacillus delbrueckii (subsp. Bulgaricus)
  • Streptococcus salivarius (subsp. Thermophilus).

Was besagt die Biotische Verordnung sonst noch?

Die BPOM hat außerdem vorgeschrieben, dass verarbeitete Lebensmittel und Getränke, die diesen Standards unterliegen, bis zum Ende ihrer Haltbarkeitsdauer die erforderliche Anzahl lebensfähiger Bakterien aufweisen müssen. Die Produkte müssen eine Gesamtzahl von mindestens 1x106 KBE/g oder 1x106ml gesamten verarbeiteten Produkts aufweisen, was durch Laboranalysen und Tests bestätigt werden muss.

Hersteller, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung Vertriebsgenehmigungen für ihre fermentierten Verarbeitungserzeugnisse und Getränke erhalten haben, müssen sicherstellen, dass die Produkte spätestens dreißig (30) Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung den Anforderungen entsprechen, wobei die Übergangsfrist bis zum dritten Quartal 2025 reicht.

Produkte, die sich im Antragsverfahren für eine Vertriebsgenehmigung befinden, werden weiterhin nach den geltenden Vorschriften bearbeitet, müssen aber innerhalb von dreißig (30) Monaten dem neuen Mandat entsprechen.

Schlussfolgerung

Abschließend ist es interessant zu beobachten, wie Indonesien einen Boom auf dem Joghurtmarkt erlebt, wobei viele Verkaufsstellen in den sozialen Medien an Popularität gewinnen. Angesichts der Tatsache, dass die Nachfrage nach gesünderen, immunitätsfördernden Lebensmitteln seit dem Ausbruch von COVID-19 zu einem sprunghaften Anstieg der Beliebtheit von Joghurt im Land geführt hat, ist es sowohl aus gesundheitlichen als auch aus marktbezogenen Gründen naheliegend, dass die BPOM dieses plötzlich beliebte Produkt reguliert. Stellen Sie die Einhaltung der BPOM-Anforderungen sicher, indem Sie Ihre Lebensmittelprodukte sorgfältig prüfen. Wenden Sie sich an die Lebensmittelrechtsspezialisten von Freyr, um regionsspezifische Compliance-Hinweise zu erhalten. Bleiben Sie informiert! Bleiben Sie konform!