
Da die Europäische Union ihre Umweltvorschriften verschärft, um ihre ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, wird die vorgeschlagene Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) - Verordnung (EU) 2025/40 - weitreichende Änderungen für alle Branchen mit sich bringen. Diese Änderungen sind für die Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelbranche von besonderer Bedeutung, da diese Branche aus Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Marketinggründen stark auf verschiedene Verpackungsmaterialien angewiesen ist.
Die PPWR, die die bestehende Richtlinie über Verpackungen und EU-Verpackungsabfälle (PPWD) ersetzt, zielt darauf ab, die eskalierenden Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen anzugehen. Mit verbindlichen Zielvorgaben, strengeren Designanforderungen und strengen Auflagen für die Einhaltung der Vorschriften wird die Verordnung (EU) 2025/40 die Art und Weise, wie Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ihre Produkte verpacken, die Kennzeichnung verwalten und den Vertrieb auf den EU-Märkten planen, erheblich beeinflussen.
Was ist der PPWR?
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist Teil des europäischen Green Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der darauf abzielt, alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wiederverwertbar oder wiederverwendbar zu machen. Zu den wichtigsten Zielen gehören:
- Verringerung des gesamten Verpackungsabfalls
- Förderung von Wiederverwendungs- und Nachfüllsystemen
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit
- Verhinderung von Greenwashing durch klare Kennzeichnungsregeln
- Harmonisierung der EU-Verpackungsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten
Die wichtigsten regulatorischen Änderungen im Rahmen der Verordnung (EU) 2025/40
Für die Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bringt das PPWR mehrere wichtige Anforderungen mit sich:
1. Anforderungen an die Rezyklierbarkeit
Bis 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können. Das bedeutet, dass mehrschichtige, nicht recycelbare Kunststoffe auslaufen oder neu konzipiert werden müssen, was sich erheblich auf die Verpackungsstrategien auswirken wird.
2. Obligatorische Ziele für die Wiederverwendung
PPWR fördert wiederverwendbare Verpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen, Getränke und Sendungen im elektronischen Handel. Die Unternehmen müssen möglicherweise eine Infrastruktur für die Sammlung, Reinigung und Weiterverteilung einrichten.
3. Beschränkungen für überflüssige Verpackungen
Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Verpackungsgröße und -materialien optimiert sind. Übergroße Verpackungen oder unnötige Kunststoffeinlagen können als nicht konform angesehen werden.
4. Etikettierungsverpflichtungen
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften verlangen klare Anweisungen für die Entsorgung und die Identifizierung der Arten von Verpackungsmaterial. Falsche Etikettierung oder vage Angaben werden durchgesetzt.
5. Digitale Produktpässe
Von den Herstellern kann verlangt werden, dass sie digitalen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit von Verpackungen, die Materialzusammensetzung und die Wiederverwertbarkeit bereitstellen.
Auswirkungen auf die Verpackungsvorschriften für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
Die Industrie steht im Rahmen der Verordnung (EU) 2025/40 vor einer Reihe einzigartiger Herausforderungen:
- Neuformulierung von Verpackungen: Materialien wie Mehrschichtfolien erfüllen möglicherweise nicht die Kriterien für die Wiederverwertbarkeit.
- Höhere Kosten für die Einhaltung der Vorschriften: Nachhaltige Lebensmittelverpackungen, aktualisierte Etiketten, Wiederverwendungssysteme und Konformitätsprüfungen sind mit erheblichen Investitionen verbunden.
- Risiken für den Marktzugang: Nicht konformen Produkten kann der Zugang zu den EU-Märkten verwehrt werden.
- Anpassungen der Lagerbestände und der Lieferkette: Es können regionalspezifische Verpackungen erforderlich sein, die die globalen Lieferketten stören.
- Überwachung von Kennzeichnung und Behauptungen: Behauptungen wie "umweltfreundlich" oder "biologisch abbaubar" müssen bewiesen werden, sonst droht eine Verfolgung.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Die Nichteinhaltung der Verordnung (EU) 2025/40 kann zur Folge haben:
- Geldbußen und rechtliche Sanktionen der EU-Mitgliedstaaten
- Produktrückrufe wegen nicht konformer Verpackungen
- Verlust des Vertrauens der Verbraucher durch irreführende Angaben
- Eingeschränkter Marktzugang für nicht konforme Produkte
Wie Freyr helfen kann
Mit seinem umfassenden Fachwissen im Bereich Regulierung ist Freyr einzigartig positioniert, um Hersteller von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bei der Umstellung auf die PPWR-Konformität zu unterstützen.
- Audits zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften: Bewerten Sie Ihre aktuellen Verpackungen anhand der Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40
- Überprüfung von Etiketten und grünen Angaben: Sicherstellung korrekter, begründeter Angaben in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften
- Leitfaden zur Wiederverwertbarkeit und Umweltkennzeichnung: Konformes Design, Kennzeichnung und Entsorgungsinformationen
- Unterstützung bei der Neugestaltung von Verpackungen: Entwicklung von Verpackungsstrategien, die den Standards für Wiederverwendbarkeit und Wiederverwendung entsprechen
- Informationen zu Rechtsvorschriften und laufende Updates: Bleiben Sie auf dem Laufenden über nationale Umsetzungen in den Mitgliedstaaten
- Funktionsübergreifende regulatorische Unterstützung: Integrierte Dienstleistungen für Verpackung, Produktkonformität und Marketing
Die Zeit zum Handeln ist jetzt
Während die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) oder die Verordnung (EU) 2025/40 in Kraft tritt, sorgt eine frühzeitige Vorbereitung für einen reibungsloseren Übergang und langfristigen Erfolg. Beginnen Sie noch heute mit der Evaluierung Ihrer Verpackungsstrategien, um Risiken bei der Einhaltung der Vorschriften in letzter Minute zu vermeiden.
Setzen Sie sich noch heute mit Freyr in Verbindung, um Ihre PPWR-Bereitschaft zu prüfen und Ihren nachhaltigen Erfolg auf dem EU-Markt zu sichern.