
Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat die "Food Safety and Standards (Packaging and Labeling) Regulations, 2011" in zwei (02) separate Verordnungen aufgeteilt: Food Safety and Standards (Packaging) Regulations, 2018 und Food Safety and Standards (Labeling and Display) Regulations. Am 14. Dezember 2020 wurde eine neue Verordnung mit dem Namen "Food Safety and Standards (Labeling and Display) Regulations, 2020" im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Verordnungen schreiben die Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte Lebensmittel vor und enthalten wesentliche Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, serviert und gelagert werden.
Der Lebensmittelunternehmer (FBO) muss alle Bestimmungen dieser Verordnung erfüllen, mit Ausnahme von Kapitel 3, dem der Lebensmittelunternehmer (FBO) bis zum 01. Juli 2022 entsprechen muss.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Punkte der Aktualisierung:
- Das Symbol für Nicht-Vegg wird wie folgt geändert:
Das neue Symbol besteht aus einem braunen, mit Farbe gefüllten Dreieck innerhalb eines Quadrats mit braunem Umriss, dessen Seiten nicht kleiner sind als die in der Verordnung angegebene Mindestgröße. - Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, müssen wie unten angegeben werden:
- Die Nährwertangaben pro 100 g oder 100 ml oder pro Packung zum einmaligen Verzehr des Produkts und der prozentuale Beitrag (%) zur empfohlenen Tagesdosis (RDA) werden auf der Grundlage von 2000 kcal Energie, 67 g Gesamtfett, 22 g gesättigte Fettsäuren, 2 g Transfettsäuren, 50 g zugesetztem Zucker und 2000 mg Natrium (5 g Salz) berechnet. Dies ist der Bedarf eines durchschnittlichen Erwachsenen pro Tag, der zwingend auf dem Etikett angegeben werden muss.
Die RDA muss auf dem Etikett angegeben werden.
- Salz als Natrium musste früher nicht zwingend auf dem Etikett angegeben werden. Nach der neuen Verordnung ist sie jedoch obligatorisch.
- Jedes Lebensmittel, dem gemäß Regulation 3.3.1(1) der Food Safety and Standards (Food Product Standards and Food Additives) Regulations, 2011, ein Aromastoff zugesetzt wird, muss im Zutatenverzeichnis angegeben werden.
- Bei künstlichen Aromen sollte die gebräuchliche Bezeichnung des Aromas angegeben werden, während bei natürlichen oder naturidentischen Aromen die Klassenbezeichnung der Aromen anzugeben ist.
- Auf dem Etikett sind die Angaben "Herstellungs- oder Verpackungsdatum" und "Verfallsdatum/Verbrauchsdatum" zu machen. Der Ausdruck "Mindestens haltbar bis" kann jedoch auch als fakultative oder zusätzliche Angabe verwendet werden.
- Das FSSAI-Logo und die Lizenznummer gemäß dem Gesetz sind auf dem Etikett der Lebensmittelverpackung in einer Farbe anzubringen, die sich vom Hintergrund abhebt, wie nachstehend beschrieben:
- Die folgenden Lebensmittel und Zutaten, die bekanntermaßen Allergien auslösen, sind gesondert anzugeben, da sie............................ (Name der allergieauslösenden Zutaten) enthalten.
- Erklärung zu Lebensmittelallergenen: Lebensmittel und Zutaten, von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen, sind gesondert zu deklarieren, da sie ............................ (Name der allergieauslösenden Zutaten) enthalten.
- Bei Ölen und destillierten alkoholischen Getränken, die aus diesen Zutaten gewonnen werden, und wenn das Erzeugnis selbst ein Lebensmittelallergen ist, ist diese Erklärung jedoch nicht erforderlich.
- Die Höhe der auf der Hauptanzeigetafel anzuzeigenden Ziffern und Buchstaben wurde ebenfalls kürzlich von der FSSAI geändert.
- Einige neue Logos wurden eingeführt, um Lebensmittel mit verschiedenen Kategorien zu kennzeichnen, wie z. B.:
Für angereicherte Lebensmittel
Für Bio-Lebensmittel