
Die chemische Industrie spielt eine zentrale Rolle bei der Herstellung von Petrochemikalien, Polymeren, anorganischen Grundstoffen, Spezialitäten und Konsumchemikalien in Europa. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt die EU-Chemikaliengesetzgebung zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt um. Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) hilft bei der Identifizierung gefährlicher Chemikalien und informiert die Benutzer in der gesamten EU über deren Gefahren. Die Verordnung gewährleistet ein gutes Verständnis der chemischen Stoffe und Gemische und erleichtert den freien Warenverkehr.
Vor kurzem hat die ECHA einen Leitfaden zu den Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen für gefährliche chemische Stoffe veröffentlicht, der Lieferanten von chemischen Stoffen und Gemischen unterstützen soll. Dem Leitfaden zufolge müssen die folgenden Lieferanten sicherstellen, dass ihre Stoffe und Gemische gemäß der CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt sind:
- Importeure von Stoffen und Gemischen
- Hersteller von Stoffen
- Vertreiber von Stoffen und Gemischen, einschließlich Einzelhändler
- Nachgeschaltete Anwender von Gemischen und Stoffen, einschließlich Formulierer
Kennzeichnungsvorschriften für Stoffe und Gemische
Gemäß den Leitlinien muss jeder Stoff oder jedes Gemisch, der/das gemäß Artikel 17 der CLP-Verordnung als gefährlicher Stoff eingestuft ist, mit einem Kennzeichnungsetikett versehen werden, das die folgenden Elemente enthält:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
- Menge des Stoffs oder Gemischs
- Produktidentifikatoren
- Piktogramme für Gefahren
- Angaben zur Gefährdung
- Relevantes Signalwort
- Geeignete Sicherheitshinweise
- Ein Abschnitt für ergänzende Informationen
Bei Gemischen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung fallen, muss auch ein Unique Formula Identifier (UFI) auf dem Kennzeichnungsetikett hinzugefügt/gedruckt/angeklebt werden.
Gemäß der CLP-Verordnung muss das Kennzeichnungsetikett in der/den Amtssprache(n) der Mitgliedstaaten abgefasst sein, in denen der Stoff/das Gemisch in Verkehr gebracht werden soll. Lieferanten können entweder mehrsprachige Kennzeichnungsetiketten bereitstellen, die alle Amtssprachen der jeweiligen Länder abdecken, in die der Stoff oder das Gemisch geliefert wird/werden soll, oder separate Kennzeichnungsetiketten für jedes Land bereitstellen, die mit den regionalen Sprachstandards übereinstimmen.
Verpackungsvorschriften für Stoffe und Gemische
Die Anforderungen an die Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen/Gemischen sind in Artikel 35 der CLP-Verordnung festgelegt und umfassen Folgendes
- Die Verpackung muss so gestaltet, gebaut und verschlossen sein, dass der Inhalt nicht entweichen kann.
- Die Materialien der Verpackung und der Befestigung dürfen durch den Inhalt nicht beschädigt werden. Auch dürfen sie bei Kontakt keine gefährlichen Verbindungen mit den Produkten eingehen.
- Starke und solide Verpackung, um sicherzustellen, dass sie sich nicht lockern.
- Die Verpackungen müssen mit auswechselbaren Befestigungsvorrichtungen versehen sein, die eine wiederholte Befestigung ermöglichen, ohne dass der Inhalt verrutscht.
- Die Verpackung darf keine Kinder anziehen und die Verbraucher nicht in die Irre führen.
- Verwenden Sie keine ähnlichen Verpackungsdesigns für Lebensmittel/Tierfuttermittel/medizinische/kosmetische Produkte, die den Verbraucher in die Irre führen könnten.
Für Stoffe und Gemische, die an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, müssen:
- Verwenden Sie kindersichere Verschlüsse (CRF), auch kindersicherer Verschluss genannt
- Verwenden Sie taktile Gefahrenwarnungen (TWD)
- Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen je nach Produkt vorsehen
Kurz gesagt, die europäische Chemieindustrie bietet den Lieferanten von chemischen Stoffen und Gemischen hervorragende Möglichkeiten. Um auf dem EU-Markt Fuß zu fassen, ist es daher unerlässlich, alle Aspekte der Vorschriften der ECHA-Chemikaliengesetzgebung wie EU REACH, CLP und BPR zu verstehen. Setzen Sie sich mit Freyr in Verbindung, um einen reibungslosen Ablauf der Regulierung zu gewährleisten. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie auf dem Laufenden.