
Indien hat eine reiche Tradition an Süßigkeiten, Snacks und Salzgebäck, die sich in Geschmack, Beschaffenheit und Zutaten unterscheiden. Traditionelle Süßigkeiten auf Milchbasis werden meist aus Khoya, Chhena, Zucker und anderen Zutaten wie Maida, Aromen und Farbstoffen zubereitet, z. B. Peda, Barfi, Milk Cake, Gulab Jamun, Rasgulla, Rasmalai usw. Darüber hinaus gibt es Süßigkeiten, die Getreide, Stärke oder Körner als Hauptzutat enthalten, z. B. Suji Halwa, Moong Dal Halwa, Jalebi, Boondi Laddoo, Motichoor Laddoo, Gujiya, Balusahi, Soan-papdi usw. Es gibt auch süße Snacks wie Chikki, Gajak, Murrunda, Gudchana, die mit Jaggery, Zucker, Honig und anderen Zutaten überzogen sind.
Da die FSSAI keine spezifischen Vorschriften vorschlägt, gibt es viele Herausforderungen bei der Herstellung und dem Verkauf von Süßigkeiten, Snacks und herzhaften Lebensmitteln. Die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften werden oft vernachlässigt. Darüber hinaus gibt es Probleme wie das Fehlen einer geeigneten Kategorie für Süßigkeiten, Snacks und herzhafte Lebensmittel, da es für diese Produkte keine Normen im Rahmen der Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards gibt. Infolgedessen müssen diese kleinen und mittleren Lebensmittelunternehmen eine zentrale Lizenz für die geschützten Lebensmittelprodukte beantragen, was kostspielig ist und zahlreiche Auflagen mit sich bringt. Daher hat die FSSAI eine neue Lebensmittelkategorie geschaffen, die Standardverfahren für die genannten Lebensmittelkategorien vorsieht.
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Leitfaden, der die Neue Ordnung kurz erklärt
Detaillierte Kategorisierung der Lebensmittelkategorie 18
Wichtiger Punkt zu beachten
Die FSSAI erklärte, dass die oben genannte Lebensmittelproduktkategorie (18) nicht für Produkte gelten sollte, deren Standards bereits von der FSSAI definiert und im System zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit unter der Lebensmittelproduktkategorie (01-14) abgebildet wurden.
Allgemeine Anforderungen an diese Vorschriften bei der Beantragung der FSSAI-Registrierung/Lizenz
Bei der Beantragung der Registrierung/Lizenz für die oben genannten Lebensmittelkategorien/Produkte sollten die FBOs Folgendes beachten:
- Die Lizenz-/Registrierungsvorschriften entsprechen den geltenden Normen.
- Die Hersteller können gegebenenfalls Zusatzstoffe verwenden.
- FBO müssen die GMP-Richtlinien der jeweiligen Kategorie einhalten.
- Bereits lizenzierte FBO, die unter die neue Kategorie fallen, können ihre Tätigkeit mit der aktuellen Lizenz fortsetzen und benötigen keine weiteren Änderungen.
- Caterer, Restaurants und andere Lebensmitteldienstleister, die frische Lebensmittel anbieten, können ihre bestehende Lizenz entsprechend der Berechtigung weiter nutzen.
- Die Normen für Kontaminanten, einschließlich Schwermetalle und Pestizidrückstände, gelten für die Kategorie "Lebensmittel, nicht spezifiziert".
- Die mikrobiologischen Anforderungen und Standards richten sich nach den Vorschriften, die für das in der Zubereitung verwendete Grundprodukt gelten. Wichtige Rohstoffe sind z. B. Milch in Süßwaren auf Milchbasis und Nüsse für die Zubereitung von Snacks.
Schlussfolgerung
Um mit der Herstellung/Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung von Lebensmitteln der Kategorie 18 für den Verzehr in Indien zu beginnen, muss die FBO die von der FSSAI festgelegten Vorschriften befolgen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen und die Aussetzung der Lizenz für Ihren Betrieb.
Wenn Sie mehr über die Lebensmittelvorschriften der FSSAI erfahren möchten, wenden Sie sich an einen Experten für Regulierung, der Sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen kann.