Indien hat eine reiche Tradition an Süßigkeiten, Snacks und Salzgebäck, die sich in Geschmack, Beschaffenheit und Zutaten unterscheiden. Traditionelle Süßigkeiten auf Milchbasis werden meist aus Khoya, Chhena, Zucker und anderen Zutaten wie Maida, Aromen und Farbstoffen zubereitet, z. B. Peda, Barfi, Milk Cake, Gulab Jamun, Rasgulla, Rasmalai usw. Darüber hinaus gibt es Süßigkeiten, die Getreide, Stärke oder Körner als Hauptzutat enthalten, z. B. Suji Halwa, Moong Dal Halwa, Jalebi, Boondi Laddoo, Motichoor Laddoo, Gujiya, Balusahi, Soan-papdi usw. Es gibt auch süße Snacks wie Chikki, Gajak, Murrunda, Gudchana, die mit Jaggery, Zucker, Honig und anderen Zutaten überzogen sind.
Da es keine spezifischen Vorschriften der FSSAI gibt, gibt es viele Herausforderungen bei der Herstellung und dem Verkauf von Süßigkeiten, Snacks und herzhaften Lebensmitteln. Die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung werden oft vernachlässigt. Darüber hinaus gibt es Probleme wie das Fehlen einer geeigneten Kategorie für Süßigkeiten, Snacks und herzhafte Lebensmittel, da es keine Standards für diese Produkte im Rahmen der Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards gibt. Infolgedessen müssen kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen eine zentrale Lizenz für proprietäre Lebensmittelprodukte einholen, was kostspielig ist und zahlreiche Compliance-Anforderungen mit sich bringt. Daher FSSAI die FSSAI eine neue Lebensmittelkategorie eingeführt, um Standardverfahren für die genannten Lebensmittelkategorien festzulegen.
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Leitfaden, der die Neue Ordnung kurz erklärt
Detaillierte Kategorisierung der Lebensmittelkategorie 18
![]()
Wichtiger Punkt zu beachten
FSSAI , dass die oben genannte Lebensmittelkategorie (18) nicht für Produkte gelten sollte, deren Standards bereits von derFSSAI definiertFSSAI im Lebensmittelsicherheitskonformitätssystem unter der Lebensmittelkategorie (01-14) erfasst wurden.
Allgemeine Anforderungen für diese Vorschriften bei der Beantragung der FSSAI Lizenz
Bei der Beantragung der Registrierung/Lizenz für die oben genannten Lebensmittelkategorien/Produkte sollten die FBOs Folgendes beachten:
- Die Lizenz-/Registrierungsvorschriften entsprechen den geltenden Normen.
- Die Hersteller können gegebenenfalls Zusatzstoffe verwenden.
- FBO muss die GMP-Richtlinien befolgen, die unter der entsprechenden Kategorie festgelegt sind.
- Bereits lizenzierte FBO, die unter die neue Kategorie fallen, können ihre Tätigkeit mit der aktuellen Lizenz fortsetzen und benötigen keine weiteren Änderungen.
- Caterer, Restaurants und andere Lebensmitteldienstleister, die frische Lebensmittel anbieten, können ihre bestehende Lizenz entsprechend der Berechtigung weiter nutzen.
- Die Normen für Kontaminanten, einschließlich Schwermetalle und Pestizidrückstände, gelten für die Kategorie "Lebensmittel, nicht spezifiziert".
- Die mikrobiologischen Anforderungen und Standards richten sich nach den Vorschriften, die für das in der Zubereitung verwendete Grundprodukt gelten. Wichtige Rohstoffe sind z. B. Milch in Süßwaren auf Milchbasis und Nüsse für die Zubereitung von Snacks.
Schlussfolgerung
Um mit der Herstellung/Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung von Lebensmitteln der Kategorie 18 für den Verzehr in Indien zu beginnen, muss der Lebensmittelunternehmer die Vorschriften der FSSAI befolgen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt zu hohen Strafen und zum Entzug der Lizenz Ihrer Einrichtung.
Um weitere Einblicke in die Lebensmittelvorschriften FSSAIzu erhalten, wenden Sie sich an einen Regulierungsexperten, der Sie bei der Einhaltung der Anforderungen unterstützen kann.
