FSSAI Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmittelbetriebe FSSAI Gültig ab: 01. Juni 2022
2 Minuten lesen

Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat kürzlich neue Vorschriften zur Änderung der bestehenden Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (Import) von 2017 bekannt gegeben. Die Vorschriften traten am 6. November 2021 in Kraft, und alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen ab dem 1. Juni 2022 alle Vorschriften einhalten.

Die FSSAI ein neues Kapitel für die Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten aufgenommen, das Folgendes umfasst:

Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben

Auf der Grundlage des Risikos FSSAI die FSSAI die Kategorien von Lebensmitteln FSSAI , die für den Export nach Indien bestimmt sind. Alle ausländischen Lebensmittelproduktionsstätten, die unter die festgelegten Kategorien fallen, müssen ihre Lebensmittelprodukte FSSAI dem Export nach Indien bei der FSSAI registrieren lassen. Die Produktionsstätte kann die Registrierung direkt oder über einen bevollmächtigten Vertreter mit dem „Formular 16” zusammen mit den in Anhang 1 aufgeführten Unterlagen beantragen.

Antragsbearbeitung für die Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben

Nach Prüfung des Antrags FSSAI die FSSAI innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen zusätzliche Informationen anfordern. Wenn der Antragsteller die zusätzlichen Informationen vorlegt, kann die Behörde den Antrag auf Prüfung bearbeiten oder ablehnen. Wenn der Antragsteller die erforderlichen Informationen nicht innerhalb der festgelegten Frist vorlegt, gilt der Antrag als abgelehnt.

Inspektion ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten

Bei Bedarf können die ausländischen Lebensmittelproduktionsstätten gemäß den FSSAI inspiziert werden. Die Beamten der FSSAI der zuständigen Ministerien/Behörden/Organisationen/anerkannten Prüfstellen werden von der Lebensmittelbehörde für die Inspektion der ausländischen Lebensmittelproduktionsstätten benannt. Die FSSAI die Kosten für die Inspektion festlegen, die von den ausländischen Lebensmittelproduktionsstätten zu tragen sind.

Erteilung der Zulassung

Wenn die Anlage den Vorschriften der FSSAI entspricht, wird sie für zwei (2) Jahre als ausländische Lebensmittelproduktionsstätte registriert. Die Registrierungsnummer wird im „Formular 17” mitgeteilt. Entspricht die Anlage nicht den Standards der FSSAI, wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller kann die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen und erneut einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Verlängerung der Registrierung einer ausländischen Lebensmittelproduktionsstätte muss mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit dem Formular 16 beantragt werden.

Aussetzung oder Löschung der Registrierung

Wenn die Produktionsstätte für ausländische Lebensmittel oder deren für den Export nach Indien bestimmte Lebensmittelprodukte nicht den FSSAI entsprechen, wird ihre Registrierung ausgesetzt oder aufgehoben.

Im Oktober 2022 FSSAI eine Verordnung, wonach die Registrierung ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten, die unter die Lebensmittelkategorien Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischprodukte einschließlich Geflügel, Fisch und deren Produkte, Eipulver, Säuglingsnahrung und Nutrazeutika fallen, ab dem 1. Februar 2023 obligatorisch ist .

Kurz gesagt müssen alle ausländischen Lebensmittelproduktionsstätten die FSSAI einhalten und sich bei der Behörde registrieren lassen, um ihre Lebensmittelprodukte in Indien vermarkten zu können. Mit der richtigen Strategie können Lebensmittelunternehmen die Schwierigkeiten beim Registrierungsprozess vermeiden. Reach an unsere Experten bei Freyr Ihre Lebensmittelbetriebe auf Anhieb richtig zu registrieren.