FSSAI schreibt Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmittelbetriebe vor, gültig ab: 01. Juni 2022
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Die Food Safety and Standards Association of India (FSSAI) hat kürzlich neue Verordnungen zur Änderung der bestehenden Food Safety and Standards (Import) Regulations, 2017, angekündigt. Die Verordnungen sind am 06. November 2021 in Kraft getreten, und alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen alle Verordnungen ab dem 01. Juni 2022 einhalten.

Die FSSAI hat ein neues Kapitel für die Registrierung und Inspektion von ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben aufgenommen, das Folgendes umfasst:

Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben

Auf der Grundlage des Risikos legt die FSSAI die Kategorien von Lebensmitteln fest, die für den Export nach Indien bestimmt sind. Alle ausländischen Lebensmittelbetriebe, die unter die genannten Kategorien fallen, müssen ihre Lebensmittel bei der FSSAI registrieren lassen, bevor sie nach Indien exportieren. Der Herstellungsbetrieb kann die Registrierung direkt oder über einen bevollmächtigten Vertreter mit dem "Formular 16" beantragen, zusammen mit den in Anhang 1 aufgeführten Dokumenten.

Antragsbearbeitung für die Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben

Nach Prüfung des Antrags kann die FSSAI unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zusätzliche Informationen anfordern. Legt der Antragsteller die zusätzlichen Informationen vor, kann die Behörde den Antrag zur Prüfung weiterverarbeiten oder den Antrag ablehnen. Legt der Antragsteller die geforderten Informationen nicht fristgerecht vor, wird der Antrag abgelehnt.

Inspektion ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten

Wenn es für notwendig erachtet wird, kann die ausländische(n) Lebensmittelherstellungsanlage(n) gemäß den FSSAI-Standards inspiziert werden. Die Beamten der FSSAI und der zuständigen Ministerien/Abteilungen/Organisationen/anerkannten Prüfstellen werden von der Lebensmittelbehörde für die Inspektion der ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe benannt. Die FSSAI kann die Kosten für die Inspektion vorschreiben, die von der/den ausländischen Lebensmittelherstellungseinrichtung(en) zu tragen sind.

Erteilung der Zulassung

Wenn der Betrieb den Vorschriften der FSSAI entspricht, wird er für zwei (2) Jahre als ausländischer Lebensmittelhersteller registriert. Die Registrierungsnummer wird in "Formular 17" mitgeteilt. Entspricht der Betrieb nicht den Vorschriften der FSSAI, wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller kann die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen und die Anerkennung erneut beantragen. Die Erneuerung der Registrierung einer ausländischen Lebensmittelproduktionsstätte muss mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum mit dem Formular 16 erfolgen.

Aussetzung oder Löschung der Registrierung

Wenn sich herausstellt, dass die ausländischen Lebensmittelhersteller oder ihre für den Export nach Indien bestimmten Lebensmittelprodukte nicht den FSSAI-Vorschriften entsprechen, wird ihre Registrierung ausgesetzt oder gestrichen.

Im Oktober 2022 veröffentlichte die FSSAI eine Verordnung, die besagt, dass die Registrierung ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten, die unter die Lebensmittelkategorien Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischerzeugnisse einschließlich Geflügel, Fisch und deren Produkte, Eipulver, Säuglingsnahrung und Nutrazeutika fallen, ab dem 01. Februar 2023 obligatorisch ist .

Kurz gesagt, alle ausländischen Lebensmittelhersteller müssen die FSSAI-Vorschriften einhalten und sich bei der Behörde registrieren lassen, um ihre Lebensmittel in Indien vermarkten zu können. Mit der richtigen Strategie können FBOs die Schwierigkeiten im Registrierungsprozess vermeiden. Wenden Sie sich an unsere Experten bei Freyr, um Ihre Lebensmittelbetriebe auf Anhieb richtig zu registrieren.