FSSAI kategorisiert Nahrungsergänzungsmittel neu als FSDU
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Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (Food Safety and Standards Authority of India, FSSAI) hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Neueinstufung aller Nahrungsergänzungsmittel für den Sport als Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (Food for Special Dietary Uses, FSDU) angekündigt wird. Der Leitfaden besagt, dass die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in Indien künftig das im Jahr 2016 eingeführte Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards einhalten müssen. Außerdem heißt es darin, dass Nahrungsergänzungsmittel für den Sport keine nicht zugelassenen Hormone, Steroide oder psychotropen Inhaltsstoffe enthalten dürfen. Darüber hinaus werden die Nahrungsergänzungsmittel auf der Grundlage der Zusammensetzung von Vitaminen, Mineralien, Aminosäuren, Probiotika usw. bewertet.

Um das Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -normen (Food Safety and Standards Act) anzugleichen und einzuhalten, müssen die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln die folgenden fünf Schritte befolgen:

1. Eintragung bei der FSSAI und Erhalt einer Lizenz

Alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind verpflichtet, sich bei der FSSAI registrieren zu lassen und eine Lizenz zu erwerben. Die Hersteller (sowohl inländische als auch internationale) müssen über eine eingetragene Niederlassung in Indien sowie über lokale Kontaktdaten verfügen, um die von der FSSAI gestellten Fragen beantworten zu können. Darüber hinaus müssen regelmäßige Audits der Produktionsstätten gemäß den FSSAI-Richtlinien durchgeführt werden.

2. Etikettierung und Behauptungen

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass die folgenden Angaben gemäß der FSSAI auf dem Etikett des Produkts aufgeführt sind:

  • "Nur für Sportler"
  • Logo der Lebensmittelsicherheitsstandards

Von der TGA bewertete Angaben auf Medikamentenetiketten - Was müssen Sie wissen?

  • "Nur auf ärztlichen Rat oder unter diätetischer Aufsicht zu verwenden".
  • "Das Produkt darf nicht von schwangeren, stillenden oder laktierenden Frauen oder von Säuglingen, Kindern unter 5 Jahren oder älteren Menschen verwendet werden, es sei denn, dies wird ärztlich empfohlen".
  • "Das Lebensmittel ist keine alleinige Nahrungsquelle und sollte in Verbindung mit einer nährstoffreichen Ernährung verzehrt werden" für den Artikel "Speziell für Sportler zubereitete Lebensmittel".
  • "Das Lebensmittel sollte in Verbindung mit einem angemessenen körperlichen Trainingsprogramm eingenommen werden".
  • "nur zum oralen Verzehr"

3. Echtheit

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass alle FSDU-Produkte fälschungssicher verpackt sind, um die Echtheit des Produkts zu gewährleisten. Auch die Verkäufer und Vertreiber dieser Produkte müssen von den Herstellern überprüft werden.

4. Rückverfolgbarkeit

Die Hersteller müssen eine vollständige Transparenz der Lieferkette des Produkts gewährleisten.

5. Verfallsdatum

Falls die Produkte online verkauft werden, muss das Verfallsdatum/Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich auf dem Produkt angegeben sein.

Abgesehen von den oben genannten Schritten müssen die Hersteller auch regelmäßige Tests an den Produkten durchführen, mindestens zweimal im Jahr, um sicherzustellen, dass das Nahrungsergänzungsmittel frei von unerwünschten Substanzen ist. Darüber hinaus müssen die Hersteller ein Analysezertifikat (COA) aufbewahren, das als Referenz dienen kann, und die Kontrollproben gemäß den Sicherheitsstandards der FSSAI aufbewahren.

Mit dem Inkrafttreten der Neueinstufung von Nahrungsergänzungsmitteln wird den Herstellern empfohlen, sich auf dem Laufenden zu halten und die FSSAI-Vorschriften zu befolgen. Die Nichteinhaltung der für das Produkt geltenden Vorschriften kann zur Nichteinhaltung der Vorschriften führen. Informiert sein. Befolgen Sie die Vorschriften.