FSSAI kategorisiert Nahrungsergänzungsmittel neu als FSDU
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Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Neukategorisierung aller Nahrungsergänzungsmittel für den Sport als Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (FSDU) angekündigt wird. Der Leitfaden besagt, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in Indien künftig das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards einhalten müssen. Außerdem wird erwähnt, dass Nahrungsergänzungsmittel für den Sportbereich keine nicht zugelassenen Hormone, Steroide oder psychotropen Inhaltsstoffe enthalten dürfen. Darüber hinaus werden die Nahrungsergänzungsmittel anhand ihrer Zusammensetzung aus Vitaminen, Mineralien, Aminosäuren, Probiotika usw. bewertet.

Um das Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -normen (Food Safety and Standards Act) anzugleichen und einzuhalten, müssen die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln die folgenden fünf Schritte befolgen:

1. Registrierung bei der FSSAI Erhalt einer Lizenz

Alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind verpflichtet, sich bei der FSSAI zu registrieren FSSAI Lizenzen zu erwerben. Die Hersteller (sowohl inländische als auch internationale) müssen über einen eingetragenen Firmensitz in Indien sowie lokale Kontaktdaten verfügen, um Anfragen der FSSAI beantworten zu können. Darüber hinaus müssen die Produktionsstätten gemäß den FSSAI regelmäßig überprüft werden.

2. Etikettierung und Behauptungen

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass die folgenden Angaben gemäß FSSAI auf dem Etikett des Produkts aufgeführt sind:

  • "Nur für Sportler"
  • Logo der Lebensmittelsicherheitsstandards

Von der TGA bewertete Angaben auf Medikamentenetiketten - Was müssen Sie wissen?

  • "Nur auf ärztlichen Rat oder unter diätetischer Aufsicht zu verwenden".
  • "Das Produkt darf nicht von schwangeren, stillenden oder laktierenden Frauen oder von Säuglingen, Kindern unter 5 Jahren oder älteren Menschen verwendet werden, es sei denn, dies wird ärztlich empfohlen".
  • "Das Lebensmittel ist keine alleinige Nahrungsquelle und sollte in Verbindung mit einer nährstoffreichen Ernährung verzehrt werden" für den Artikel "Speziell für Sportler zubereitete Lebensmittel".
  • "Das Lebensmittel sollte in Verbindung mit einem angemessenen körperlichen Trainingsprogramm eingenommen werden".
  • "nur zum oralen Verzehr"

3. Echtheit

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass alle FSDU-Produkte fälschungssicher verpackt sind, um die Echtheit des Produkts zu gewährleisten. Auch die Verkäufer und Vertreiber dieser Produkte müssen von den Herstellern überprüft werden.

4. Rückverfolgbarkeit

Die Hersteller müssen eine vollständige Transparenz der Lieferkette des Produkts gewährleisten.

5. Verfallsdatum

Falls die Produkte online verkauft werden, muss das Verfallsdatum/Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich auf dem Produkt angegeben sein.

Zusätzlich zu den oben genannten Schritten müssen die Hersteller mindestens zweimal jährlich regelmäßige Tests an den Produkten durchführen, um sicherzustellen, dass das Nahrungsergänzungsmittel frei von unerwünschten Substanzen ist. Darüber hinaus müssen die Hersteller ein Verzeichnis der Analysezertifikate (COA) führen, das als Referenz dient, und die Kontrollproben gemäß den Sicherheitsstandards der FSSAI aufbewahren.

Mit Inkrafttreten der Neukategorisierung von Nahrungsergänzungsmitteln wird Herstellern empfohlen, sich auf dem Laufenden zu halten und die FSSAI einzuhalten. Die Nichteinhaltung der für das Produkt geltenden Vorschriften kann zu Verstößen führen. Seien Sie informiert. Halten Sie sich an die Vorschriften.