FSSAI überarbeitet Vorschriften für Nutrazeutika
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Die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -standards (Nahrungsergänzungsmittel, Nutrazeutika, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, funktionelle Lebensmittel und Novel Food) von 2016 traten am 1. Januar 2018 in Kraft. Vor kurzem hat FSSAI mit vorheriger Genehmigung der Zentralregierung die erste Änderung der oben genannten Vorschriften vorgenommen, nämlich die erste Änderungsverordnung zu den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -standards (Nahrungsergänzungsmittel, Nutrazeutika, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, funktionelle Lebensmittel und Novel Food) von 2021.

Diese Verordnungen betreffen acht (08) Kategorien von funktionellen Lebensmitteln, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Gesundheit Ergänzungen
  • Nutrazeutika
  • Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
  • Spezialnahrungsmittel mit pflanzlichen oder botanischen Stoffen
  • Lebensmittel, die Probiotika enthalten
  • Lebensmittel, die Präbiotika enthalten
  • Neuartige Lebensmittel

Alle Lebensmittelunternehmer müssen die Bestimmungen dieser Verordnung ab dem 01. April 2022 einhalten.

Die wichtigsten Änderungen der ersten Änderung sind folgende:

  • Die Dosierungsformate wie Tabletten, Kapseln, Sirup sind für die Kombination von Vitaminen und Mineralstoffen, einschließlich der Verwendung eines einzelnen Vitamins und Mineralstoffs, in einer Menge, die maximal einer (01) empfohlenen Tagesdosis (Recommended Dietary Allowances, RDA) oder darunter entspricht, in diesen Vorschriften enthalten.
  • Nach der Einführung einer separaten Verordnung über „Lebensmittel für Säuglingsernährung, 2020” gelten diese Vorschriften über „Nahrungsergänzungsmittel, Nutrazeutika, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, funktionelle Lebensmittel und Novel Foodnicht für Säuglinge bis zum Alter von 24 Monaten. Gemäß den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und -standards (Lebensmittel für Säuglingsernährung, 2020) sind Lebensmittel für Säuglinge bis zu einem Alter von vierundzwanzig (24) Monaten festgelegt.
  • Getreidekörner, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte und Gewürze können als Nahrungsergänzungsmittel oder Nutrazeutika verwendet werden, entweder als solche oder als verarbeitete Zutaten, einschließlich Extrakte. Die Auslobung spezifischer gesundheitlicher Vorteile für solche Lebensmittel bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die Lebensmittelbehörde.
  • Jede in diesen Vorschriften aufgeführte "einzelne gereinigte chemische Einheit", mit Ausnahme von Pflanzenextrakten, ist ohne vorherige Genehmigung der Behörde nicht zulässig.
  • Die Angaben zu den Inhaltsstoffen oder Produkten müssen genehmigt werden.
  • Angaben zur Verringerung des Krankheitsrisikos sind nicht enthalten.
  • Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (FSDU) für Sportler dürfen nur auf Anraten eines Arztes, zertifizierten Diätassistenten oder Ernährungsberaters verwendet werden.
  • Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (FSDU) für Sportler dürfen nur in den für den oralen Verzehr bestimmten Formaten angeboten werden.
  • Lebensmittel zur besonderen diätetischen Verwendung (FSDU) als Ersatz für alle Mahlzeiten der täglichen Ernährung zum Zwecke des Abnehmens, der Gewichtskontrolle und der Gewichtskontrolle gelten nicht als Lebensmittel zur besonderen diätetischen Verwendung (FSDU) für einen Sportler.
  • In der Werbung für Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (FSDU) sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Produkt gegebenenfalls unter ärztlicher Beratung eingenommen werden sollte.
  • Die Lebensmittelunternehmer fügen die Nährstoffmenge in einer Menge hinzu, die höchstens einer (1) empfohlenen Tagesdosis (Recommended Dietary Allowance - RDA) entspricht oder darunter liegt. Eine vorherige Genehmigung der Lebensmittelbehörde ist erforderlich, wenn das Lebensmittel speziell zur Gewichtsreduzierung zubereitet wurde und als vollständiger Ersatz für eine vollständige Ernährung mit einer höheren RDA in Lebensmittelform (außer Kapseln, Tabletten, Sirup) gedacht ist.
  • Die Lebensmittelunternehmer müssen der Lebensmittelbehörde schriftlich mitteilen, wenn sie Ester, Derivate und Salze von Vitaminen sowie Salze und Chelate von Mineralien verwenden. Außerdem müssen sie zusätzliche Sicherheitsdaten/Informationen vorlegen, wenn die Lebensmittelbehörde sie in solchen Fällen dazu auffordert.
  • Es können geeignete Ester, Derivate, Isomere und Salze von Aminosäuren verwendet werden. Die Lebensmittelunternehmer müssen den Behörden schriftlich mitteilen, wenn sie Ester, Salze, Isomere und Derivate verwenden, und sie sollten in solchen Fällen auch zusätzliche Sicherheitsdaten oder andere Unterlagen vorlegen.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein wichtiges Kommunikationsmittel. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft dem Verbraucher, beim Kauf eine fundierte Entscheidung zu treffen. Das Etikett sollte in der Regel Informationen über die Inhaltsstoffe des Produkts, das Nährwertprofil, Angaben zur Herstellung usw. enthalten. Gemäß den überarbeiteten Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel sind die folgenden Schlüsselelemente zu beachten:

  • Jede Packung mit Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke (FSDU) muss in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels den Hinweis "NUR FÜR SPORTLER", "Nur auf ärztlichen Rat durch einen Arzt oder einen zertifizierten Diätassistenten oder Ernährungsberater zu verwenden" und das unten angegebene Logo für das speziell für Sportler zubereitete Lebensmittel enthalten.
  • Jede Verpackung, die Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke enthält, muss die Information enthalten, dass das Produkt nicht von schwangeren, stillenden und laktierenden Frauen oder von Säuglingen, Kindern unter fünf (5) Jahren und älteren Menschen verwendet werden darf, sofern es sich um ein speziell für Sportler zubereitetes Lebensmittel handelt.
  • Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung enthält, muss die Informationen enthalten, sofern ein Hinweis "nur zum Verzehr durch den Mund" für die speziell für den Sportler zubereiteten Lebensmittel vorhanden ist.
  • Jede Packung mit Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke (FSDU) muss den Hinweis "Das Lebensmittel ist keine alleinige Nahrungsquelle und sollte in Verbindung mit einer nahrhaften Ernährung verzehrt werden" für den speziell für den Sportler zubereiteten Artikel enthalten.
  • Jede Packung mit Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke (FSDU) muss den Hinweis "Das Lebensmittel ist in Verbindung mit einem angemessenen körperlichen Trainings- oder Übungsprogramm zu verwenden" für den speziell für den Sportler zubereiteten Lebensmittelartikel enthalten.

Probiotika und Präbiotika

Präbiotika sind eine Art von Ballaststoffen, die der menschliche Körper nicht verdauen kann, und sie werden auch als Nahrung für Probiotika angesehen. Probiotika sind winzige lebende Mikroorganismen, darunter Bakterien und Hefen. Sowohl Präbiotika als auch Probiotika können zusammen mit anderen Organismen hilfreiche Bakterien im Darm fördern. Die neue Änderung umfasst Folgendes:

  • Die lebensfähige Anzahl der zugesetzten probiotischen Organismen in Lebensmitteln sollte ≥108 KBE in der empfohlenen Tagesportion betragen.
  • Für Erwachsene darf die Höchstmenge an Präbiotika pro Tag 40 g/2000 kcal nicht überschreiten.

Abgesehen davon sind Änderungen in den Listen 1 und 4 zu verzeichnen. Liste 1 enthält die Liste der neu hinzugefügten Vitamine und Mineralstoffe, und Liste 4 enthält die überarbeitete Liste der pflanzlichen Inhaltsstoffe.

Liste -1 - Zusätze(Liste der Vitamine und Mineralstoffe und ihrer Bestandteile)

Die neuen Formen von Vitaminen und Mineralien, die in die Verordnung aufgenommen wurden, sind nachstehend aufgeführt:

  • Vitamin D: Vitamin D3 (Cholecalciferol) - Quellen aus Flechten/Algen sind zulässig. Die Flechten-/Algenart muss jedoch zuvor von der Lebensmittelbehörde genehmigt werden.
  • Vitamin E: Tocotrienole
  • Calcium: aus Algen, einschließlich Rotalgen
  • Calcium: Natürliche Formen von Calcium aus Korallen, Muscheln, Perlen, Muscheln, Austern und Milch
  • Kupfer: Kupferoxid (Kupfer(II)-oxid, Kupferoxid und Schwarzkupferoxid)
  • Selen: Selenige Säure

Liste - IV - Revisionen (Liste der pflanzlichen oder botanischen Inhaltsstoffe)

  • FSSAI Anhang IV „Liste der pflanzlichen oder botanischen Inhaltsstoffe” geändert. Der zulässige Tagesverzehr für Erwachsene (angegeben in Form von Rohkräutern/Rohstoffen) wurde für die meisten pflanzlichen Stoffe überarbeitet.
  • Es wurden neue Botanicals in die Liste der Botanicals aufgenommen.
  • Bestimmte pflanzliche Stoffe wurden aus der Liste gestrichen, z. B. Areca catechu L. (Supari: Samen); Carissa spinarum L. (Karawan: Frucht).

Wie wir bereits erwähnt haben, müssen alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) die Bestimmungen dieser Verordnungen ab dem 1. April 2022 einhalten . Daher müssen alle FBOs ihre Produktformulierungen von pflanzlichen Stoffen überprüfen und die notwendigen Änderungen vornehmen, um die überarbeiteten Vorschriften einzuhalten.

Jedes Lebensmittelprodukt/Nahrungsergänzungsmittel sollte den spezifischen Marktanforderungen entsprechen, um einen reibungslosen Ablauf des Wachstumszyklus zu gewährleisten. Das Verständnis des regulatorischen Rahmens eines bestimmten Produkts ist hilfreich, um bereits in der Forschungs- und Entwicklungsphase fundierte Entscheidungen treffen zu können. Detaillierte Informationen zu den aktualisierten Lebensmittelvorschriften in Indien erhalten Sie von Regulierungsexperten wie Freyr.