Die Europäische Union (EU) hat bahnbrechende Vorschriften für die Weinetikettierung erlassen, die ab dem 08. Dezember 2023 in Kraft getreten sind. Die Vorschriften gelten für Weine, die ab der Ernte 2024 hergestellt werden. Die Verordnungen zielen darauf ab, die Verbraucherinformationen zu verbessern, indem sie detaillierte Etiketten mit Zutatenlisten und Nährwertangaben vorschreiben. Die Auswirkungen dieser Änderungen sind für die Weinhersteller in der EU beträchtlich und erfordern Anpassungen der Etikettierungspraktiken im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften und die Transparenz.
Zum Verständnis der neuen Kennzeichnungsvorschriften
Die wesentlichen Änderungen der neuen EU-Weinetikettierungsvorschriften, die in der Verordnung (EU) 2021/2117 dargelegt sind, umfassen die folgenden zentralen Aspekte:
- Nährwertangaben und Zutatenliste: Ab dem 08. Dezember 2023 müssen alle in der EU verkauften Weinflaschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Nährwertangaben und eine umfassende Zutatenliste enthalten.
- Informationen über Allergene: Die Verordnungen schaffen Klarheit über die Platzierung von Informationen zu Allergenen und Unverträglichkeiten auf Weinetiketten.
- Besondere Vorschriften für Weine mit niedrigem Alkoholgehalt (ABV): Die neu eingeführten Vorschriften legen besondere Anforderungen für Weine mit einem Alkoholgehalt von weniger als 10 % oder 0,5 % fest.
- Elektronische Hilfsmittel für zusätzliche Informationen: Um den Anforderungen der neuen Vorschriften gerecht zu werden, können Weinetiketten nun elektronische Mittel wie QR-Codes nutzen, um zusätzliche Informationen zu liefern.
- Bezeichnung von Weinbauerzeugnissen und geografische Angabe: Die Verordnungen schreiben die Aufnahme der folgenden Angaben für die Produktkategorie Weintrauben vor:
- Die Bezeichnung des betreffenden Weinbauerzeugnisses.
- Der Begriff "geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" oder "geschützte geografische Angabe (g.g.A.)".
- Die Namen der als geografische Angaben eingetragenen Weine.
Diese grundlegenden Änderungen stellen die umfangreichste Änderung der Weinetikettierung seit mehr als einem Jahrhundert dar und haben eine breite Anwendbarkeit; wie bereits erwähnt, gelten sie für alle Weine und Weinerzeugnisse, die ab der Ernte 2024 erworben werden.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann für Weinhersteller schwerwiegende Folgen haben, darunter Geldstrafen, ein Verkaufsverbot für nicht konforme Produkte, Marktbeschränkungen innerhalb der EU, rechtliche Konsequenzen und Rufschädigung.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Weinhersteller angesichts der transformativen Auswirkungen der neuen EU-Weinkennzeichnungsvorschriften auf strategische Anpassungen zurückgreifen müssen. Durch die Aktualisierung ihrer Kennzeichnungspraktiken, die Einführung elektronischer Lösungen wie QR-Codes und die Förderung der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden können Hersteller die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und sich geschickt in der sich wandelnden Landschaft zurechtfinden. Die proaktive Umsetzung dieser Strategien unter Anleitung der Regulierungsexperten von Freyr kann nicht nur das Risiko von Strafen mindern, sondern auch die Transparenz erhöhen. Dieses Bekenntnis zur Einhaltung der Vorschriften trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die weitere Marktfähigkeit von Weinprodukten innerhalb der EU sicherzustellen. Für umfassende Beratung und Unterstützung bei der Navigation durch die Regulierungslandschaft der EU-Weinvorschriften wenden Sie sich noch heute an Freyr!