Gemäß der Verordnung über kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis (alkoholfrei), die von der FSSAI 26. Juli 2021 veröffentlicht wurde, mussten alle Lebensmittelunternehmen bis zum 1. Februar 2022 die geänderten Bestimmungen erfüllen. Gemäß der Änderung beziehen sich „nicht kohlensäurehaltige Getränke auf Wasserbasis“ (alkoholfrei) auf Getränke, die mit Wasser hergestellt werden, das die Anforderungen für abgepacktes Trinkwasser oder Mineralwasser erfüllt, jedoch ohne Zusatz von Kohlendioxid. Diese müssen außerdem bestimmte Inhaltsstoffe enthalten, entweder allein oder in Kombination.
Am 12. Januar 2023 wurde eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, in der alle Regionaldirektoren angewiesen wurden, alle für die Kategorie „kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis“ erteilten Lizenzen sorgfältig zu überprüfen und nicht konforme Fälle bis zum 31. Januar 2023 an die FSSAI zu melden. Alle nicht konformen Lebensmittelunternehmen erhalten eine Aufforderung, entweder die erforderlichen Änderungen am Produkt vorzunehmen, um es konform zu machen, oder die Herstellung nicht konformer Produkte nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen einzustellen.
Die Lizenzen werden dahingehend überprüft, ob Getränke ohne Kohlensäure auf Wasserbasis unter Verwendung von Wasser, das den Standards für verpacktes Trinkwasser entspricht, oder von Mineralwasser als Grundlage hergestellt werden und ob sie die in der Verordnung aufgeführten Zutaten entweder einzeln oder in Kombination enthalten müssen. Darüber hinaus werden Getränke ohne Kohlensäure auf Wasserbasis genau geprüft, um sicherzustellen, dass sie das Wort "Wasser" in keiner Weise verwenden, auch nicht im Produktnamen, auf Etiketten, in der Werbung oder in anderen Formen der Darstellung. Sie müssen die in den Normen für verpacktes Trink- oder Mineralwasser festgelegten Vitamin- und Mineralstoffgrenzwerte einhalten.
Bleiben Sie über die neuesten Änderungen der Vorschriften für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel auf dem Laufenden. Weitere Informationen erhalten Sie von den Regulierungsexperten bei Freyr.