
Gemäß der von der FSSAI am 26. Juli 2021 erlassenen Verordnung über kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis (alkoholfrei) mussten alle FBOs die geänderten Bestimmungen bis zum 01. Februar 2022 erfüllen. Gemäß der Novelle handelt es sich bei "nicht kohlensäurehaltigen Getränken auf Wasserbasis" (alkoholfrei) um Getränke, die mit Wasser hergestellt werden und den Anforderungen an abgepacktes Trinkwasser oder Mineralwasser entsprechen, jedoch ohne Zusatz von Kohlensäure. Außerdem müssen sie eine bestimmte Zutat enthalten, entweder allein oder in Kombination.
Am 12. Januar 2023 wurde eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der alle Regionaldirektoren angewiesen werden, alle für die Kategorie "Wasserhaltige Getränke ohne Kohlensäure" erteilten Lizenzen sorgfältig zu überprüfen und nicht konforme Fälle bis zum 31. Januar 2023 an die Zentrale der FSSAI zu melden. Alle nicht konformen FBOs werden Mitteilungen erhalten, in denen sie aufgefordert werden, entweder die notwendigen Änderungen am Produkt vorzunehmen, um es konform zu machen, oder die Herstellung aller nicht konformen Produkte einzustellen, nachdem sie die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben.
Die Lizenzen werden dahingehend überprüft, ob Getränke ohne Kohlensäure auf Wasserbasis unter Verwendung von Wasser, das den Standards für verpacktes Trinkwasser entspricht, oder von Mineralwasser als Grundlage hergestellt werden und ob sie die in der Verordnung aufgeführten Zutaten entweder einzeln oder in Kombination enthalten müssen. Darüber hinaus werden Getränke ohne Kohlensäure auf Wasserbasis genau geprüft, um sicherzustellen, dass sie das Wort "Wasser" in keiner Weise verwenden, auch nicht im Produktnamen, auf Etiketten, in der Werbung oder in anderen Formen der Darstellung. Sie müssen die in den Normen für verpacktes Trink- oder Mineralwasser festgelegten Vitamin- und Mineralstoffgrenzwerte einhalten.
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