
Die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG) hat kürzlich einen gemeinsamen Umsetzungs- und Bereitschaftsplan für die Verordnung über In-vitro-Diagnostika 2017/745 (IVDR) veröffentlicht. Es ist bekannt, dass die IVDR voraussichtlich im Mai 2022 in Kraft treten wird. Da die Umsetzung der IVDR die Beteiligten, die Europäische Kommission (EK) und die Mitgliedstaaten vor besondere Herausforderungen stellt, hat die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte die relevanten Beiträge aller Beteiligten geprüft und einen gemeinsamen Umsetzungsplan erstellt.
Das MDCG-Dokument hebt die kritischsten Aspekte des IVDR-Umsetzungsprozesses hervor, um die beteiligten Parteien dabei zu unterstützen, ihre Ressourcen zu bündeln und möglichst effizient zu handeln. Dem Dokument zufolge erfordert die tatsächliche Umsetzung der IVDR die aktive Beteiligung aller Beteiligten und umfasst einige Meilensteine. Lassen Sie uns untersuchen, welche das sind.
Meilensteine des IVDR-Plans der MDCG
- Entwicklung neuer Spezifikationen und Leitfäden
- Benennung neuer benannter Stellen (BS), die berechtigt sind, die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten durchzuführen, die in den Bereich ihrer Benennung fallen
- Ernennung eines Sachverständigen und Benennung des IVD-Expertengremiums
- Einführung des Systems der eindeutigen Gerätekennzeichnung (UDI)
- Weiterentwicklung der EUDAMED - einer EU-weiten Datenbank mit Informationen über alle Medizinprodukte, die in der EU zum Verkauf zugelassen sind
Prioritäten der IVDR-Umsetzung
Die in dem Dokument der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte festgelegten Prioritäten wurden auf der Grundlage der Ziele öffentliche Gesundheit, Patientensicherheit und Transparenz ermittelt, die für die neuen Rechtsvorschriften von zentraler Bedeutung sind und den dringendsten Bedarf der Beteiligten darstellen. Gemäß dem Dokument können alle Prioritäten in zwei (02) Gruppen unterteilt werden:
- Set A: Es umfasst Maßnahmen, die für den Marktzugang von Produkten unerlässlich sind (Rahmen für die Notfallplanung, Verfügbarkeit der benannten Stellen und Benennung der EU-Referenzlaboratorien)
- Set B: Es umfasst Legalisierungs- und Orientierungsdokumente, die zwar nicht obligatorisch sind, aber die Arbeit der Akteure erheblich erleichtern würden
Satz A: In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen beschrieben, die eine Notfallplanung ermöglichen, sowie die Maßnahmen, die sich auf die lebenswichtige Infrastruktur des IVD-Sektors beziehen, ohne die Produkte nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie umfassen:
- Planung und Überwachung von Notfällen
- Verfügbarkeit von benannten Stellen
- EU-Referenzlaboratorien
Gruppe B: In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen beschrieben, die für das Inverkehrbringen von Produkten durch die Hersteller nicht unbedingt erforderlich sind. Sie umfassen:
- Gemeinsame Spezifikationen
- Leitfaden für benannte Stellen
- Leistungsbewertung und Expertengremien
- Normen
- Begleitende Diagnostik
- Eigene Geräte
Insgesamt unterstreicht die MDCG die Bedeutung von kurzfristigen Prioritäten. Dies sollte im Zusammenhang mit einer kontinuierlichen Priorisierung durch alle Beteiligten nach dem 26. Mai 2022 gesehen werden. Wenn Sie mehr über den Umsetzungs- und Bereitschaftsplan der MDCG erfahren möchten, wenden Sie sich an Freyr - einen ausgewiesenen Regulierungsexperten. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie compliant.